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April 04/2001
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Sitzung kann live übertragen werden

(bn) Zugestimmt hat der Deutsche Bundestag am 6. April einem Gesetzentwurf ( 14/5790) zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse. Danach kann ein Ermittlungsbeauftragter zur Unterstützung einer Untersuchung eingesetzt werden. Außerdem kann die Vernehmung eines Zeugen in einer öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses von Rundfunk und Fernsehen live übertragen werden, sofern der Untersuchungsausschuss dieses mit Zweidrittelmehrheit beschließt und der Zeuge einverstanden ist.

Durch die gesetzliche Regelung sollen für alle Verfahrensbeteiligten eindeutige Bestimmungen geschaffen, die Minderheitsrechte gestärkt und die gerichtlichen Zuständigkeiten bei Auseinandersetzungen aus Anlass einer Untersuchung geklärt werden.

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung erarbeitet. Dabei fasste er zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2518) und der F.D.P.-Fraktion ( 14/2363) zusammen. Nicht durchsetzen konnte sich die PDS mit einem Änderungsantrag ( 14/5819), mit dem sie unter anderem die Rechte parlamentarischer Minderheiten im Ausschuss stärken wollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104064c
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