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Mai 05/2001
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AUF EU-EBENE

Verbot der kurzkettigen Chlorparaffine anstreben

(um) Die Bundesregierung soll sich für ein baldmögliches, grundsätzliches Verbot der kurzkettigen Chlorparaffine einsetzen. Zudem soll sie bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene auf eine inhaltliche Klarstellung und Präzisierung des Regelungsbereichs hinwirken.

Dies beschloss der Deutsche Bundestag, indem er am 10. Mai eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Unterrichtung durch die Bundesregierung für einen Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates annahm ( 14/4170, 14/5374).

Ziel der Initiative der Europäischen Union ist es, die entsprechende Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (kurzkettige Chlorparaffine) zu ändern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105044c
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