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06/2001
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Euro in allgemeiner Verwaltung einführen

(in) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines sechsten Euro-Einführungsgesetzes ( 14/6096) vorgelegt, das der Bundestag am 31. Mai zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat.

Die Initiative zielt darauf ab, Geldbeträge im Dienstrecht, im allgemeinen Verwaltungs-, im Sicherheits-, im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht auf den Euro umzustellen. Angesichts der Vielzahl der Beträge mit Signalwirkung bei Gebührenvorschriften und Bußgeldern will die Regierung dabei Abrundungen im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro vornehmen. Aufrundungen sollen in Schritten von 0,5, 1, 10, 100, 1.000 Euro vorgegeben werden. Moderate Erhöhungen seien im Dienst- und Ausländerrecht vorgesehen, wenn die letzte Erhöhung schon länger zurückliegt. Wegen der Glättung entstünden Mindereinnahmen von 2,2 Prozent.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106022c
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