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06/2001
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ANTRAG DER PDS-FRAKTION

Mit neuer Vermögensteuer Sozialstandards finanzieren

(fi) Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Erhebung von Vermögensteuer vorzulegen. Dabei solle das Gesamtvermögen natürlicher Personen steuerpflichtig sein, heißt es in einem Antrag ( 14/6112).

Grundbesitz müsse wie andere Vermögensarten mit einem "zeitnah ermittelten Verkehrswert" angesetzt werden, so die Fraktion. Selbst genutztes Wohneigentum wollen die Abgeordneten bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens unberücksichtigt lassen, ebenso Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bis zu einem Wert von 1 Million DM, wenn der Anteilseigener am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist. Den nach Abzug des Freibetrages übersteigenden Teil will die PDS mit 85 Prozent ansetzen.

Volljährigen räumt die Fraktion einen Freibetrag von 200.000 DM, Kindern von bis zu 100.000 DM ein. Das steuerfreie Vermögen wollen die Abgeordneten bei über 59-Jährigen oder Erwerbsunfähigen um 50.000 DM erhöhen. Der Steuersatz soll bis zu 250.000 DM 0,5 Prozent, bis zu 500.000 DM 1 Prozent, bis zu 1 Million DM 1,5 Prozent, bis zu 1,5 Millionen DM 2 Prozent, bis zu 2 Millionen DM 2,5 Prozent und ab 2 Millionen DM 3 Prozent betragen. Erhofft werden Steuermehreinnahmen von bis zu 18 Milliarden DM.

Auf Grund der Steuerentlastung ab diesem Jahr beteiligten sich Vermögende noch weniger an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, so die Abgeordneten. Bund und Länder würden durch die Einnahmeausfälle gezwungen, Sozialstandards wie den kostenlosen Zugang zu Bildungseinrichtungen zu senken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106036a
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