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07/2001
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Essay

Gesetzgeber bleibt das Parlament

von Wolfgang Thierse

Eine Welle von Kritik in den Medien behauptet, der Deutsche Bundestag verliere an Bedeutung und werde nur noch zum "Abnicken" anderswo gefällter Entscheidungen gebraucht. Manche Sorge ist ernst zu nehmen, weil sich Gewichte verschieben, sowohl in der Wahrnehmung der Bürger als auch faktisch.

Wolfgang Thierse.
Wolfgang Thierse.

Tatsächlich gibt es einen Bedeutungsverlust des Politischen, der selbstverständlich auch das Parlament betrifft. Der Vorrang der Ökonomie vor der Politik wird durch die Globalisierung immer deutlicher. Ökonomische Prozesse greifen viel schneller und stärker in das Schicksal der Menschen ein als im Parlament erstrittene Entscheidungen. Ein Teil dieser allgemeinen Veränderung ist der Vorrang der Medien. Wichtige Debatten finden im Fernsehen, in "Talk-Shows" statt, lange bevor die Politiker sich im Parlament äußern. Wirklich neu ist das aber nicht.

Die föderalistische Ordnung des Grundgesetzes zwingt zur Einigung zwischen Bund und Ländern. Gegensätzliche Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat verlagern Entscheidungen in den schwer durchschaubaren Vermittlungsausschuss. Der hat immerhin Verfassungsrang und kann für den vermeintlichen Bedeutungsverlust des Parlaments nicht in Anspruch genommen werden. Die Europäische Union macht Innen- und Gesellschaftspolitik mit den Mitteln der Außenpolitik. Von den Regierungen ausgehandelte EU-Vorlagen werden akzeptiert, um die mühsam erreichte Einigung mit den anderen Mitgliedsstaaten nicht in Frage zu stellen. Das drängt die nationalstaatlichen Parlamente in Ratifizierungssituationen, die nur noch "ja" oder "nein", aber keine Arbeit am Detail mehr zulassen.

Schließlich und erst als letztes Glied in dieser Reihe von möglichen Beeinträchtigungen des Parlaments ist die Zunahme informeller Gremien im politischen Entscheidungsprozess zu nennen. Auch das ist nicht neu: die Monopolkommission, die so genannten Wirtschaftsweisen, die "konzertierte Aktion" in den 70er Jahren zeigen, dass es eine Tradition der Politikberatung und der Entscheidungsvorbereitung durch Beiräte und informelle Gremien in Deutschland gibt.

Am Nationalen Ethikrat entzündet sich die aktuelle, die modische Kritik besonders. Auch die CDU und der Freistaat Bayern berufen Ethikräte. Doch sie alle werden am Ende die Gewissensentscheidung der Abgeordneten nicht ersetzen können!

Also nutzen wir berechtigte Sorge und wohlfeile Kritik als Anlass zur Aufklärung.

Was für ein Parlament haben wir? Ist das Gegenüber, das Gegeneinander von Regierung und Parlament das Wesentliche? Das Grundgesetz verlangt etwas anderes: "Der Bundeskanzler wird ... vom Bundestag ohne Aussprache gewählt." (Art. 63 Abs. 1) Das hat Folgen: Der Deutsche Bundestag muss beides leisten, die Regierung legitimieren, sie tragen UND sie kontrollieren und kritisieren. Das Parlament hat die Verantwortung dafür, dass Deutschland ordentlich regiert wird, es stellt und bestellt das Regierungspersonal! Eine scharfe Trennung von Parlament und Regierung kann es deshalb nicht geben, sie ist im Modell Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Doch weil das Parlament die gesamte Verantwortung trägt, darf es von der Regierung natürlich nicht umgangen werden.

Sie ist gegenüber dem Parlament in ständiger Bringschuld und Rechtfertigungspflicht. Im Parlament entscheidet sich das Schicksal der Regierenden und ihrer Pläne und Absichten. Man erinnere sich an die noch ganz frische Rentenreform. Sie ist vom Parlament in einer Weise – verglichen mit den Absichten der Exekutive – umgestaltet worden, die auch deutlich macht: Regierungsfraktionen nicken nichts einfach ab, sie gestalten das Regierungshandeln ganz wesentlich mit. Aber die Abgeordneten sind frei, zu entscheiden, wo sie ins Steuerrad eingreifen und wo sie das nicht oder nur unauffällig tun. Die Mehrheit kann regieren lassen, aber sie kann eben auch sagen: so nicht Frau Minister oder Herr Bundeskanzler.

In der parlamentarischen Praxis dieses Bundestages gibt es von Anfang an eine deutliche Rollenteilung zwischen Regierungsmehrheit und Opposition. Oft genug wurde der ganze Bundestag als schwach empfunden, wenn die Opposition schwach war und umgekehrt das Parlament gelobt, wenn die Oppositionsfraktionen der Regierung ordentlich zusetzten. Oft genug haben Mitglieder von Koalitionsfraktionen geklagt, sie müssten das Land vor einer Führungskrise und ihre Parteien vor einem Desaster bewahren. Also würden sie der Regierung folgen und damit für Stabilität sorgen. Aber genau da liegt ihre Aufgabe: dafür sorgen, dass die Regierung regieren kann – bis eine Regierung den Bogen tatsächlich überspannt und Koalitionen daran zerbrechen.

Die Kritik gilt also vor allem als Sache der Opposition. Aber so klar geschieden ist die Welt zwischen Regierung und Opposition nicht. Tatsächlich wird nicht selten der Kompromiss gesucht, und gute Vorschläge werden akzeptiert, egal von wem sie stammen. Aber der Einfluss der Opposition auf die Gesetzgebung wird ebenso unterschätzt wie der Einfluss der Koalitionsfraktionen auf die Regierung, weil man beides oft nicht bemerkt. Das Aushandeln zwischen Parlament und Regierung vollzieht sich nämlich häufig hinter verschlossenen Türen, weil "Streit", zumal zwischen Kanzlern und ihren Fraktionen negativ besetzt ist. Wähler wie Journalisten – von jeweiligen Minderheiten abgesehen – mögen ihn nicht. Ein Paradox, denn Streit ist das Wesen von Demokratie.

Der Deutsche Bundestag ist ein fleißiges, ein zusammenführendes, ein Arbeitsparlament. Die Abgeordneten wühlen sich in die Materien hinein, bis sie von Experten nicht mehr zu beeindrucken sind. Sie bieten übermächtig großen Apparaten von Regierung und Verbänden die Stirn, die oft genug versuchen, ihre nummerische Überlegenheit auszuspielen. Ich plädiere mit Leidenschaft für die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen, damit diese unveränderte Leistung des Parlaments zur Kenntnis genommen wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107003b
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