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07/2001
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Bundestag stimmt für eine Erhöhung der Tabaksteuer

(fi) Der Bundestag hat am 28. Juni dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und des Finanzverwaltungsgesetzes sowie zur Umrechnung zoll- und verbrauchssteuerrechtlicher Euro-Beträge (zwölftes Euro-Einführungsgesetz, 14/6143) auf Anraten des Finanzausschusses vom 27. Juni ( 14/6458) zugestimmt.

Der Ausschuss hatte einmütig bei Enthaltung der PDS votiert. Damit wird unter anderem ermöglicht, beim Bezug von verbrauchssteuerrelevanten Waren aus dem freien Verkehr anderer EU-Mitgliedstaaten die Einzelanmeldung durch eine monatliche Anmeldung zu ersetzen.

Ferner wird die Tabaksteuer auf Zigaretten um 0,3 Pfennig pro Stück erhöht, damit die in der EU-Tabaksteuerrichtlinie vorgeschriebene Mindestbelastung nicht unterschritten wird. Die Tabaksteuer auf Feinschnitt wird von 23 auf 28 Euro je Kilogramm angehoben und die Mindeststeuer auf Zigaretten dynamisiert, wie der Finanzausschuss in Abänderung des Gesetzentwurfs beschlossen hatte. Die Tabaksteuererhöhung tritt bereits am 1. November 2001, das übrige Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft.

Ein Änderungsantrag der CDU/CSU, die Einfuhr von Tabak für den privaten Gebrauch nicht steuerfrei zu stellen, wenn die Beförderung nicht durch die Privatperson selbst, sondern durch Dritte vorgenommen wird, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Die Regierung meinte, es sei nicht zu kontrollieren, ob die befördernde Person auch jene ist, welche die Tabakwaren verbraucht. Wie vom Bundesrat gewünscht, wird der Biersteuersatz in Euro mit drei statt zwei Stellen nach dem Komma festgesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107023b
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