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07/2001
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Besoldungstruktur modernisieren

(in) Als eines der 15 Leitprojekte des Programms "Moderner Staat – Moderne Verwaltung" soll das Besoldungsgesetz zu Gunsten aller Dienstherren flexibilisiert werden. An den Innenausschuss überwiesen hat der Bundestag am 28. Juni einen Gesetzentwurf der Regierung zur Modernisierung der Besoldungsstruktur ( 14/6390).

Laut Regierung werden damit bundeseinheitliche Vorgaben zur Beamtenbesoldung abgebaut. Dienstherren erhielten größeren Gestaltungsraum im Personalbereich und Mitarbeitern eröffneten sich neue Perspektiven. Die Einführung von Bandbreiten bei Besoldungsgruppen soll eine Flexibilisierung der Bezahlung im Eingangsamt und ersten Beförderungsamt des gehobenen und höheren Dienstes ermöglichen und Leistungsanreize schaffen. Die Regelungskompetenz für die Stellenobergrenzen werde auf die Bundesländer verlagert.

Vorgesehen sei zudem eine Zulage für eine vorübergehende Wahrnehmung herausgehobener Funktionen und eine Neuregelung des Familienzuschlags. So solle eine Streichung des Zuschlags für Verheiratete bei gleichzeitiger dauerhafter Erhöhung der kinderbezogenen Anteile für dritte und weitere Kinder erfolgen.

Die Regierung erklärt, eine Modernisierung sei nur gemeinsam mit allen Ebenen zu bewältigen. Dies gelte für Bürgerinnen und Bürgern und auch für Länder und Kommunen. So hätten etwa die Länder nun die Möglichkeit, ihre teilweise weit gediehenen Anstrengungen für eine Verwaltungsreform voranzutreiben, wenn der Bund größere Spielräume zulasse. Insgesamt werde mit dem Leitbild des aktivierenden Staates die politische Ausrichtung für die Modernisierung von Staat und Verwaltung festgelegt. Dies eröffne zukunftsweisende Perspektiven für das gewandelte Verständnis von Aufgaben von Staat und Verwaltung. Ziel sei es, gesellschaftliches Potenzial zur Selbstregulierung zu fördern und den notwendigen Freiraum zu schaffen. Der Bundesrat wendet sich gegen Bezahlungsbandbreiten, da sie die Einheitlichkeit der Besoldung gefährden und spricht sich auch gegen Streichungen aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107038b
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