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07/2001
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Beobachtung der PDS erläutert

(in) Die Bundesregierung hat am 4. Juli im Innenausschuss zu Hintergründen, Anlass und Perspektiven der PDS-Beobachtung durch den Verfassungsschutz des Bundes und der Länder Stellung genommen.

Danach gibt es gemäß den Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes keinen Anlass, die derzeit offene Beobachtung von Vertretern der PDS oder von ihr zuzurechnenden Organisationen und Einzelpersonen zu beenden. Es hänge einzig von den Betroffenen selbst ab, ob die verfassungsrechtliche Beobachtung fortgeführt werde oder nicht, betonte die Regierung. SPD und CDU/CSU schlossen sich dieser Erklärung an.

Die Union hatte gefragt, wie sich die Äußerung von Bündnis 90/Die Grünen, die Arbeit des Verfassungsschutzes stelle eine "hoheitliche Verrufserklärung" der PDS dar, mit der Haltung des Bundesinnenministers vereinbare, der kürzlich öffentlich erklärt habe, die "skandalöse Verharmlosung des Mauerbaus zeigt, dass die PDS eben noch nicht in der Demokratie angekommen" ist. Die Bündnisgrünen legten dar, die Auseinandersetzung mit der PDS finde für sie im Wesentlichen im Parlament statt. Die F.D.P. betonte, durch die Situation in Berlin sei es eigentlich müßig, über die Verfassungsschutzaktivitäten zu diskutieren. Derzeit stehe die PDS unter "schärfster Beobachtung". Jede Äußerung käme nicht erst nach neun Monaten in den Verfassungsbericht, sondern sei bereits am nächsten Tag Gegenstand einer Talk-Show. Die PDS warf der CDU/CSU vor, Wahlkampfmunition zu suchen. In Wirklichkeit gehe es nicht um PDS und Überwachung, sondern um das Verhältnis der Regierung zur PDS.

Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sagte, das BfV sei "an Recht und Gesetz gebunden". Solange es selbst bei offener Beobachtung ohne nachrichtendienstlichen Einsatz Anhaltspunkte gebe, dass von der PDS oder ihrem Umfeld die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Zweifel gezogen oder "zu überwinden" sei, habe der BfV gar keine andere Möglichkeit, als die Beobachtungen fortzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107039b
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