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07/2001
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Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm vorgelegt

(um) In Form einer Unterrichtung hat die Bundesregierung den Fünften Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" zum Nationalen Klimaschutzprogramm vom November 2000 vorgelegt ( 14/4729).

In den Eckpunkten zum Nationalen Klimaschutzprogramm geht die Regierung auch auf die internationale Bedeutung des Klimaschutzes ein. So gebe es mit der Klimarahmenkonvention von 1994 und dem Kyoto-Protokoll "belastbare Grundlagen" für ein weltweit koordiniertes Vorgehen. Zu den Zielen gehöre die Minderung der Kohlendioxid-Emission bis 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 und die Emissionsminderung der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls für 2008 bis 2012 im Rahmen der EU-Lastenverteilung um 21 Prozent. Zudem solle der Anteil erneuerbarer Energien bis 2010 verdoppelt, der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erheblich verstärkt und die Energieproduktivität deutlich gesteigert werden.

Notwendige Voraussetzungen nicht rechtzeitig geschaffen

Laut Bericht hat die frühere Bundesregierung zwar anspruchsvolle Klimaschutzziele festgelegt, die notwendige Basis zur Erreichung der Zielvorgaben allerdings nicht beschlossen. So habe unter anderem für 2005 nur eine Vorhersage von fünf bis 17 Prozent getroffen werden können.

Nach den Ergebnissen von 1999 lägen die CO2-Emissionen gegenüber 1990 nun bei einer Minderung von 15,3 Prozent. Bei den sechs im Kyoto-Protokoll benannten Treibhausgasen liege die deutsche Reduzierungsrate bei 18,5 Prozent. Damit trage Deutschland ganz erheblich zur Erfüllung der von der EU in Kyoto übernommenen Verpflichtung bei.

Zum Ausstieg aus der Atomenergie wird dargelegt, dass Regierung und Elektrizitätsversorger sich darauf verständigt haben, die Erzeugung aus Kernenergie geordnet zu beenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107056c
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