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07/2001
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TRANSRAPID HAMBURG – BERLIN

Bundestag hebt Gesetz auf

(vb) Das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz wird aufgehoben. Dies beschloss der Bundestag am 5. Juni mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei Gegenstimmen von CDU/CSU und F.D.P., indem er einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5067) gemäß Beschlussempfehlung ( 14/6500) annahm. Darin heißt es, mit der Grundsatzvereinbarung zum Transrapid des Konsortiums bestehend aus der Regierung, der Deutschen Bahn AG, Thyssen und DaimlerChrysler sei bereits im Februar des vergangenen Jahres beschlossen worden, die Magnetschnellbahnstrecke Berlin - Hamburg nicht zu realisieren. Damit habe das Gesetz seine Regelungsfunktion verloren.

Die SPD begründete ihre Haltung damit, dass die Nutzerzahlen für eine Transrapidstrecke Hamburg – Berlin immer auf unrealistischen Annahmen basierten. Deshalb habe das Konsortium den Ausstieg beschlossen. Nach Ansicht der CDU/CSU ist die einzige Möglichkeit, einen Einsatz des Transrapids in Deutschland zu verwirklichen, die Strecke zwischen Hamburg und Berlin. Sie sei im Vergleich zu allen nun diskutierten Projekten mit Abstand die wirtschaftlichste Alternative.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107070d
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