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07/2001
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BESCHLUSS DES FACHAUSSCHUSSES

Konvent soll Entwurf mit Vorschlägen für europäische Verfassung erarbeiten

(eu) Zur Vorbereitung einer Regierungskonferenz im Jahre 2004 über die Zukunft der Europäischen Union sollte ein auch mit Parlamentariern besetzter Konvent den Auftrag erhalten, einen Entwurf mit Vorschlägen für eine europäische Verfassung zu erstellen. Dies beschloss der Europaausschuss am 4. Juli mit großer Mehrheit.

Liberale und PDS stimmten einem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag zu. Die Abgeordneten sprachen sich weiter dafür aus, Vorbild dieses Konvents müsse ein ähnliches Gremium sein, das die Europäische Grundrechte-Charta ausgearbeitet habe.

Es solle insbesondere Vorschläge zur zukünftigen Rolle der Organe der EU sowie ihr Verhältnis zueinander unterbreiten. Geklärt werden müssten auch die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die künftige Rolle der nationalen Parlamente. Die europäischen Verträge seien zu vereinfachen, die Grundrechte-Charta in die Verträge zu integrieren.

Auch Vertreter der Staaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, müssten mit Delegierten zu dem Konvent in diesen Prozess eingebunden werden, so der Europaausschuss weiter. In den anstehenden Reformprozess seien im Übrigen "alle tragenden zivilgesellschaftlichen Kräfte" einzubeziehen.

Zur Begründung hieß es, der Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU in Nizza habe deutlich gezeigt, dass die Reform der europäischen Verträge im Rahmen von Regierungskonferenzen an ihre Grenzen gestoßen sei. Um die demokratische Legitimation und Transparenz bei der Weiterentwicklung der Verträge zu verbessern, müssten die nationalen Parlamente und das Europaparlament dazu künftig einen substanziellen Beitrag leisten.

Während einige Abgeordnete der CDU/CSU gegen diese Initiative stimmten, enthielten sich andere Unionsparlamentarier. Ein von der größten Oppositionsfraktion als Alternative vorgelegter eigener Antrag fand hingegen keine Mehrheit im Europaausschuss. Darin hatte sich die CDU/CSU ihrerseits dafür ausgesprochen, zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 müsse die Bundesregierung dafür eintreten, dass für diesen Zweck eine neu zu schaffende Versammlung rasch eingesetzt wird. Diese solle bis Herbst 2003 den Entwurf eines europäischen Verfassungsvertrages erarbeiten.

In der Versammlung müssten Vertreter der nationalen Regierungen, der Parlamente der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments sowie der EU-Kommission gleichberechtigt mitwirken. Diese mit der Vorbereitung der Regierungskonferenz betraute Versammlung habe die Aufgabe, den Bundestag mindestens halbjährlich, den Europaausschuss mindestens vierteljährlich umfassend über Zwischenergebnisse und Optionen zu unterrichten, so die CDU/CSU weiter.

Mit Kritik hatte bereits am 20. Juni der Ausschussvorsitzende, Friedbert Pflüger (CDU/CSU), darauf reagiert, dass die Bundesregierung in einem Bericht an die schwedische EU-Ratspräsidentschaft fraktionsübergreifende Bemühungen des Bundestages ignoriert habe, die Beratungen über die künftige Entwicklung der EU in die Hände eines auch mit Parlamentariern besetzen Konvents zu legen. Pflüger verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen entsprechenden Beschluss der Konferenz der Europaausschüsse (COSAC), der auf deutsche Initiative zu Stande gekommen sei.

Außenminister Joschka Fischer (B90/Grüne) sagte zu, dieser Beschwerde nachzugehen. Zuvor hatte er bereits ausgeführt, in der Debatte über die Zukunft der EU habe Göteborg lediglich eine Zwischenstation markiert. Konkrete Beschlüsse über das Prozedere seien unter belgischer Präsidentschaft zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107075a
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