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07/2001
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Schily mit EU-Konzept zu Asylverfahren noch nicht zufrieden

(eu) Nach Auffassung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gibt es zu einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Union über Mindestnormen im Asylverfahren aus deutscher Sicht noch Diskussionsbedarf. Dies gelte unter anderem für die so genannte Drittstaatenregelung, so der Minister am 27. Juni im Europaausschuss. Laut Grundgesetz dürfen sich politisch Verfolgte dann nicht auf das Asylrecht berufen, wenn sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem anderen Drittstaat einreisen, in dem internationale Abkommen und Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Menschenrechte sichergestellt sind. Der Innenminister verwies im Übrigen darauf, auf dem Weg zu dem im Amsterdamer Vertrag formulierten Ziel einer europäischen Rechtsetzung für die Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik gebe es inzwischen mehrere Richtlinienvorschläge aus Brüssel.

Die CDU/CSU ermunterte Schily, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die Asylverfahren in Deutschland nicht verlängert oder verkompliziert werden. Auch die Union vertrat die Auffassung, würde der Vorschlag für eine EU-Richtlinie zum Asylverfahren verabschiedet, so könnte das auf Basis des 1993 gefundenen überparteilichen Kompromisses konzipierte deutsche Asylrecht nicht gehalten werden. Dies gelte vor allem für die "bewährte" Drittstaatenregelung sowie für die Regelung des Flughafenverfahrens.

"Erheblicher Fortschritt"

Die Bündnisgrünen bezeichneten dies als "erheblichen Fortschritt". Dennoch sei ein europäisches Gesamtkonzept zu dieser Thematik erst ansatzweise erkennbar. Diese Position vertrat auch die F.D.P., die im Übrigen darauf hinwies, B90/Grüne hätten sich seinerzeit gegen die Drittstaatenregelung im Asylkompromiss gewandt. Insofern sei zu fragen, inwiefern die Haltung Schilys die Auffassung der gesamten Regierungskoalition widerspiegele.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107076a
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