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07/2001
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Keine Gewalt im Fernsehen zeigen

(pt) Gegen Gewaltdarstellungen im Fernsehen hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am 4. Juli einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und den Volksvertretungen der Länder zuzuleiten.

In der Petition wird gefordert, wirksame Maßnahmen gegen die Darstellung von Gewalt, auch sexueller Gewalt, im Fernsehen zu ergreifen. Der Themenkomplex Gewalt und Pornografie im Fernsehen, zu dem viele Eingaben vorliegen, wurde auch in der vergangenen Legislaturperiode im Ausschuss behandelt. Damals waren die Parlamentarier zur Überzeugung gelangt, dass sich der gehäufte Konsum von Gewaltdarstellungen negativ auf die Weltsicht, Einstellungen und sozialen Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Die Bundesregierung war aufgefordert worden, durch intensive und breit angelegte Aufklärungsprogramme einen Beitrag zur Reduzierung von Gewaltdarstellungen zu leisten.

In der nun eingeholten parlamentarischen Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass das Grundgesetz die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit als hohes unverzichtbares Gut der freiheitlichen Grundordnung garantiert. Staatliche Einflussnahme auf Medieninhalte sei grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem weise das Grundgesetz die Kompetenz für das Film- und Rundfunkwesen "grundsätzlich" den Bundesländern zu. Weiter verwies die Regierung auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes auf zahlreiche Institutionen wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen und die Jugendschutzbeauftragten der Fernsehsender hin. Der Petitionsausschuss würdigte ausdrücklich die Arbeit dieser Institutionen, kritisierte aber, dass bei der freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht beteiligt seien. Der Ausschuss sah in den von ihm begrüßten Programmen der Regierung auch ein Resultat seiner Bemühungen im Rahmen des früheren Petitionsverfahrens. Er forderte die Bundesregierung jedoch auf, in ihrer Aufklärungsarbeit nicht nachzulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107083b
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