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08/2001
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VERSORGUNG

Budget erhöht sich um insgesamt 105 Millionen €

(hh) Für die Versorgung will die Bundesregierung im kommenden Jahr 9 Milliarden € zur Verfügung stellen. Das sind 105,45 Millionen € mehr als in diesem Jahr (2001: 8,89 Milliarden €).

Einzelplan 33.

Den größten Anteil dabei haben die Personalkosten mit 6,47 Milliarden € (6,34 Milliarden €). Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind mit 2,53 Milliarden € etatisiert. Ausgaben für Investitionen sind nicht vorgesehen.

Für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr sind laut Regierungsentwurf 3,22 Milliarden € (3,16 Milliarden €) eingeplant. Die Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen ist mit 619,61 Millionen € (677,21 Millionen €) angegeben.

Für die Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihre Hinterbliebenen sind nach 1,07 Milliarden € in diesem Jahr 986,92 Millionen € im kommenden Jahr etatisiert.

Für Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den neuen Ländern sollen im kommenden Jahr 1,77 Milliarden € (1,75 Milliarden €) ausgegeben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108033d
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