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08/2001
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"Schausteller nicht belastet"

(to) Derzeit sind bestimmte Fahrzeuge der Schaustellerbetriebe nicht durch die zeitbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw belastet, da sie nicht nur der Güterbeförderung dienen. Darauf verwies die Bundesregierung am 25. September im Tourismusausschuss. Es stehe ihr jedoch frei, durch Gesetz auch Schaustellerfahrzeuge, die nicht nur der Güterbeförderung dienen, der künftigen Lkw-Maut zu unterwerfen. Omnibusse seien von der Mautpflicht ausgenommen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108073d
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