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08/2001
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GESETZENTWURF IN ÖFFENTLICHER ANHÖRUNG KONTROVERS DISKUTIERT

Regierung will Natur und Landschaft "auf Grund ihres eigenen Wertes" schützen

(um) Angesichts vielfältiger Belastungen durch dichte Besiedelung soll der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und biologischer Vielfalt durch einen Gesetzentwurf der Regierung zum Naturschutz und zur Landschaftspflege ( 14/6878) "auf Dauer neu geregelt" werden. Der Bundestag hat den Entwurf am 27. September an den Umweltausschuss überwiesen.

In einer öffentlichen Anhörung am 24. September wurde der Gesetzentwurf diskutiert. Auch ein früherer Entwurf der PDS zum Naturschutz ( 14/5766) wurde dabei berücksichtigt.

Der Regierungsentwurf entspricht wortgleich einer Vorlage der Koalition ( 14/6378). Danach sollen unter anderem Biotope mit mindestens zehn Prozent der Fläche eines Bundeslandes zur nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten dienen. Auch das Verhältnis zwischen Naturschutz und Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft soll aus Sicht "guter fachlicher Praxis" neu definiert werden. Zudem gelte es, drei EU-Richtlinien zur Erhaltung natürlicher Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und zur Wareneinfuhr in EU-Staaten umzusetzen.

Kontroverse Punkte der Anhörung waren die Verankerung des Flächendeckungsprinzips in der Landschaftsplanung, die Stärkung des vorsorgenden Naturschutzes und des Meeresnaturschutzes, die Erweiterung der Eingriffsregelung sowie die Einbeziehung anerkannter Naturschutzvereine und die Möglichkeit auf Vereinsklage.

Die Stellungnahme des Bundesrates deckt sich in vielen Änderungsforderungen auch mit der Kritik des Bauernverbandes. Auf die Frage der Union zur fachgerechten Biotop-Größe apostrophierten die Bauern den Zehn-Prozent-Anteil als eine "Null-Formel" und wandten sich gleichzeitig gegen das "Trittstein-Biotop" angrenzender Schutzgebietsflächen und die Absicht, diese nach dem Umweltverträglichkeitsprinzip (UVP) künftig eben.falls für schutzwürdig zu erklären. Eine zu geringe Fläche monierten dagegen die Naturschutzverbände (BUND, NABU) und forderten, die Lücken zwischen einzelnen Biotopen ohne prozentuale Vorgabe zu schließen.

Zur Kostenproblematik und zur Frage, wie denn erreicht werden könne, "Steinadler und Wattenwurm zu vernetzen", sagte Professor Berndt Heydemann (Universität Kiel): "Gerade der Schutz zahlreicher Arten der Tier- und Pflanzenwelt auf relativ kleinen, isolierten Flächen erfordert hohen Pflegeaufwand". Im Interesse eines vielfältigen Artenschutzes sei ein ökologischer Kontext, ein Flächenverbund mit Seen, Flüssen, Ebenen und Bergkuppen herzustellen. Professor Christina von Haaren (Universität Hannover) ergänzte, das Problem vielfältigen Artenschutzes liege in der bisherigen Isolation vieler Lebensräume ohne eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Naturschutzgebieten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108075a
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