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09/2001
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BESOLDUNG

Bundeswehrsoldaten sollen besser bezahlt werden

(in) Mit dem Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften will die Regierung Verbesserungen für Soldaten erreichen, um die Attraktivität der Streitkräfte zu erhöhen ( 14/7097).

Laut Entwurf gibt es Änderungen aus organisatorischen Umstrukturierungen und neuerer Rechtsprechung. Insgesamt schaffe das Gesetz die Voraussetzungen, zügiger als bisher Anwärtersonderzuschläge zu gewähren und damit einem Bewerbermangel entgegenzuarbeiten. Die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des Dienstes werde mit Sonderzuschlägen besser gesichert.

Insgesamt komme es zu einem Abbau der Regelungsdichte, zur Vermeidung unnötiger Abstimmungsverfahren, zu einer Vereinfachung der Verwaltung und zur Förderung der Eigenständigkeit von Dienststellen, heißt es in dem Gezetzentwurf.

Eingangsbesoldung um zwei Stufen anheben

Die Anhebung der Eingangsbesoldung auf A3 soll die Attraktivität der untersten Dienstgrade in den Streitkräften erhöhen. Angehoben werden sollen auch die Planstellen für Unteroffiziere (A9), für Kompaniechefs oder Einheitsführer (A12) und für die Spitzendienstgrade in der Offizierslaufbahn (A13). Vorgesehen ist zudem, Dienstzeiten bei der EU oder einem EU-Mitgliedstaat beim Besoldungsdienstalter zu berücksichtigen. Die Besoldungsordnung B und Leitungsfunktionen der Landesarbeitsgerichte werde durch Umstrukturierungen und Aufgabenzuwächse geändert.

Während für Länder und Gemeinden für 2001 keine Kosten anfallen sollen, wird für den Bund mit 27,6 Millionen gerechnet und für 2002 sowie den Folgejahren jeweils mit 94,3 Millionen DM. Die Mehrkosten werden für die Länder ab 2002 mit jeweils 2,6 Millionen DM und für die Gemeinden mit 0,1 Millionen DM angesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109037b
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