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10/2001
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KONKURRENZFÄHIGKEIT DEUTSCHER HOCHSCHULEN STÄRKEN

Die Leistungsbezüge für Professoren werden künftig variabel gestaltet

(in) Professoren werden in Zukunft für besondere Leistungen variable Leistungsbezüge erhalten. Dies gelte vor allem für Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, heißt es in dem vom Bundestag am 9. November mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Opposition angenommenen Gesetzentwurf der Regierung ( 14/6852) auf Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 14/7356).

Nach dem Willen der Parlamentarier soll die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit deutscher Hochschulen gestärkt werden, indem diese die Möglichkeit erhalten, Einkommensbestandteile aus von der Privatwirtschaft eingeworbenen Drittmitteln in Form einer Forschungs- und Lehrzulage zu vergeben. Gestrichen werden die bisherigen altersabhängigen Stufen bei den Grundgehältern und die bisher fälligen Zuschüsse anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen.

Bund und Länder sollen Handlungsspielräume erhalten, das Vergabeverfahren, die Zuständigkeit für Voraussetzungen und Kriterien der Vergabe von Leistungsbezügen und die Möglichkeit, den Vergaberahmen im begrenzten Umfang anzuheben, zu bestimmen.

Im Zuge der Ausschussverhandlungen entschlossen sich die Abgeordneten, die individuelle Besoldungsobergrenze (B 10) grundsätzlich festzulegen. Die könne aber überschritten werden, um Experten aus dem Bereich aus der Privatwirtschaft und im Ausland für deutsche Hochschulen zu gewinnen. Die Koalition betonte, mit der Initiative erhielten die Hochschulen den Freiraum für eine leistungsorientierte Besoldung. Außerdem fördere die Deregulierung die Autonomie der Hochschulen.

Auch die CDU/CSU ist der Auffassung, dass eine leistungsfördernde Besoldung an den Hochschulen erfolgen soll. Die Regierungsinitiative eigne sich dafür aber nicht, außerdem seien die Grundbezüge zu niedrig. Die FDP sieht verfassungsrechtliche Verstöße, die mit dem Entwurf begangen würden. Außerdem sei der Gesetzentwurf "rechtstechnisch miserabel" gestaltet.

Die PDS lehnte die Vorlage ab. Ein Studiengebührenverbot fehle und die Tarifautonomie werde missachtet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110024a
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