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10/2001
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ANPASSUNG DER BETRÄGE ALLE ZWEI JAHRE

Parlament stimmt mit breiter Mehrheit für Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

(re) Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am 15. November dafür gestimmt, die Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen. Die Bundesregierung hatte zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 14/6812), der Rechtsausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 14/7478) vorgelegt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es erst ab einem monatlichen Nettolohn von 1.820 DM eine Pfändung geben dürfen. Bei Schuldnern, welche unterhaltspflichtig für eine weitere Person sind, soll nach dem Willen des Parlaments diese Grenze bei 2.500 DM liegen. Bei Unterhaltspflicht für zwei Personen erhöht sich diese Grenze auf 2.880 DM, bei drei Personen auf 3.260 DM, bei vier Personen auf 3.640 DM und bei fünf und mehr Personen auf 4.020 DM.

Abweichend vom Entwurf der Regierung beschlossen die Abgeordneten, die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen statt jeweils zum 1. Januar eines Jahres erstmals zum 1. Juli 2003 und dann nur in einem Abstand von zwei Jahren vorzunehmen. Dies sei sinnvoll, weil zu diesem Zeitpunkt nicht nur die gesetzlichen Renten, sondern unter anderem auch die Sozialhilfesätze und Regelbeitragsverordnung angepasst würden. Die Pfändungsfreibeträge sollten nur alle zwei Jahre verändert werden, weil der relativ geringe Mehrbetrag bei einer jährlichen Anpassung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem jährlichen Aufwand stehe.

Der federführende Rechtsausschuss sprach sich am 14. November einmütig dafür aus, die Regierung um Prüfung zu bitten, ob es geboten sei, die Grundfreibeträge für einen Schuldner mit zwei oder mehr Unterhaltsverpflichtungen anzuheben. Zudem sei es erforderlich, dass alsbald ein Gesetzentwurf vorliege, der klarstelle, in welchem Umfang Wohngeld unpfändbar sei.

Zur Begründung verwiesen die Abgeordneten auf eine Anhörung des Ausschusses zur Materie am 5. November. Dort hatten einige Sachverständige eine weitergehende Berücksichtigung des zweiten und weiterer Unterhaltsberechtigter gefordert. Eine solche Anhebung, so die Experten, würde insbesondere kinderreichen Familien zugute kommen, bei denen nach Auffassung des Fachausschusses ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110027a
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