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11/2001
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UMWELTMINISTERIUM

Parlament erhöht den Etatansatz um insgesamt 7,1 Millionen €

(hh) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird im kommenden Jahr über 549,74 Millionen € (2001: 583,11 Millionen €) verfügen können. Im Regierungsentwurf waren für 2002 insgesamt Ausgaben von 542,63 Millionen € eingeplant. Somit wurde der Ausgabenansatz bei den parlamentarischen Beratungen um 7,11 Millionen € erhöht.

Einzelplan 16, Umweltschutz, Naturschutz, Reaktorsicherheit.

Erhöht wurden dabei unter anderem die Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungs.vorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes von 4,39 Millionen € auf 5,73 Millionen €. Erhöht wurden auch die Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Dafür sollen im kommenden Jahr 10,77 Millionen € (Regierungsentwurf: 7,43 Millionen €) zur Verfügung stehen. In diesem Bereich wurden auch die Verpflichtungsermächtigungen von 1,9 Millionen € auf 2,65 Millionen € erhöht.

Nicht durchsetzen konnte sich bei der zweiten Beratung die PDS-Fraktion mit zwei Änderungsanträgen ( 14/7599, 14/7604). Darin beantragte sie, die Mittel für das "Projekt Konrad" zugunsten eines neuen Titels "Aufgabe und Rückführung des Projekts Konrad" umzuschichten. Dasselbe forderte sie für das "Projekt Gorleben". Die Fraktion begründete diesen Antrag damit, dass die Regierung offensichtlich nicht gewillt sei, die Standorte Gorleben und Konrad aufzugeben. Die Arbeiten zur Erkundung weiterer Standorte für die Endlagerung radioaktiver Abfälle müssen deshalb mit dem Ziel fortgesetzt werden, fachlich gesicherte Kriterien für eine günstige geologische Gesamtsituation zu gewinnen. Mit ihrem zweiten Änderungsantrag wolle die Fraktion erreichen, dass die Mittel für "Investitionen zur Verminderung der Umweltbelastung" um 18,5 Millionen € auf 35 Millionen € erhöht werden sollten. Auch die "Zuweisung zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" sollte um 21,12 Millionen € auf 40 Millionen € erhöht werden; zudem sollten die "Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben beim Naturschutz" um 5,6 Millionen € auf 10 Millionen € angehoben werden ( 14/6800– Epl 16, 14/7315, 14/732114/7323).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111034a
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