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11/2001
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International Individual- und Gruppenbeschwerden zulassen

(mr) Nach den Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte um ein Zusatzprotokoll ergänzt wird, welches die Möglichkeit von Individual- und Gruppenbeschwerden eröffnet. Die nächste Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf biete dazu Gelegenheit, heißt es in einem Antrag ( 14/7483).

Die Fraktionen erläutern, über ein solches Zusatzprotokoll hätten sich die Staaten bislang nicht verständigen können. Eine Einigung sei aber wichtig, da damit die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gestärkt werde und diese mit bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt werden. Die Regierung soll nach dem Willen der Abgeordneten Nichtregierungsorganisationen regelmäßig in die Vorbereitung ihres nächsten Staatenberichts für den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einbeziehen.

Die Regierung solle ferner dafür eintreten, dass die EU-Grundrechte-Charta so rasch wie möglich in die europäischen Verträge aufgenommen wird. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssten außerdem in die Zielkriterien der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden. Ebenso müssten die internationalen Finanzinstitutionen eng mit den UN-Menschenrechtsgremien zusammenarbeiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111055e
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