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50 Jahre Wehrbeauftragter im Grundgesetz

Symbolbild: 50 Jahre Wehrbeauftragter im Grundgesetz
50 Jahre Wehrbeauftragter im Grundgesetz
© DBT
Lupe



Im Frühjahr 1956 wurde die Institution des Wehrbeauftragten in das Grundgesetz aufgenommen. Aus diesem Anlass lädt Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert am Mittwoch, dem 10. Mai Vertreter der Verfassungsorgane, der Bundeswehr und ausländischer Botschaften zu einer Feierstunde.

Die Feierstunde findet im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages statt. Hauptredner ist der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, General a.D. Ulrich de Maizière. Er gilt als einer der Väter des Prinzips der Inneren Führung und war an der Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte mit beteiligt.

 

Aufgaben des Wehrbeauftragten

Der Deutsche Bundestag beruft einen Wehrbeauftragten, der ihn bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfteunterstützt. Der Wehrbeauftragte soll möglichen Missständen innerhalb der Bundeswehr nachgehen.

Er wird auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses tätig. Er kann aber auch selbst die Initiative ergreifen, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.

Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt an den Wehrbeauftragten zu wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte.

Mindestens einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. Reinhold Robbe ist seit dem 12. Mai 2005 der Wehrbeauftragte des Bundestages.

 

Nach schwedischem Vorbild

Die schwedische Institution des "Militie-Ombudsman" war das Vorbild für den Wehrbeauftragten. Der Deutsche Bundestag änderte im März 1956 das Grundgesetz und fügte Artikel 45 b ein:

"Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Das Ausführungsgesetz trat am 27. Juni 1957 in Kraft, der erste Wehrbeauftragte nahm am 3. April 1959 seine Amtsgeschäfte auf. Reinhold Robbe ist der zehnte Amtsinhaber. Seine Vorgänger waren: Dr. Willfried Penner, Claire Marienfeld, Alfred Biehle, Willi Weiskirch, Karl Wilhelm Berkhan, Fritz-Rudolf Schulz, Matthias Hoogen, Hellmuth Guido Heye und Helmuth von Grolman.

 

General a.D. Ulrich de Maizière

geboren am 24. Februar 1912 in Stade/Niedersachsen, seit 1930 Soldat, wurde im Januar 1951 in die "Dienststelle Blank" berufen, wo er mit Graf Kielmansegg und Graf Baudissin mit dem Neuaufbau einer deutschen Armee und insbesondere ihrem inneren Gefüge ("Staatsbürger in Uniform") befasst wurde. Er wurde so einer der Väter der Inneren Führung. Nach Errichtung des Bundesministeriums der Verteidigung und ministerieller Verwendung sowie Verwendungen als stellvertretender Kommandeur der 1. Panzergrenadierdivision, als Leiter der Schule für Innere Führung der Bundeswehr und als Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr war er von Oktober 1964 bis August 1966 Inspekteur des Heeres. Von August 1966 bis zum Eintritt in den Ruhestand im März 1972 war er Generalinspekteur der Bundeswehr.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/50jahre_wb/
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