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Mehr Mitsprache in EU-Angelegenheiten

Fahnen der EU und Deutschlands an der Reichstagskuppel
Bundestag und EU
© DBT
Lupe



Der Vorsitzende und die Obleute des Europaausschusses vertreten den Bundestag bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung über die künftige Beteiligung des Parlaments in europäischen Angelegenheiten. Diese Entscheidung des Ältestenrats teilte Bundestagspräsident Lammert am Montag, dem 12. Juni 2006 mit. Der Bundestag habe ein berechtigtes Interesse, verstärkt an Entscheidung in Angelegenheiten der EU mitzuwirken.

Bei den Verhandlungen vertreten Staatsminister Gloser und der Parlamentarische Staatssekretär Hintze die Bundesregierung.

 

Mitwirkung durch Information

Die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der EU hat ihre rechtliche Grundlage in dem 1992 beschlossenen Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Er bestimmt, dass "in Angelegenheiten der Europäischen Union der Bundestag mitzuwirken" hat. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird der Bundestag von der Bundesregierung "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichtet (Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 GG). "Frühestmögliche Unterrichtung" bedeutet, dass der Bundestag in die Beratung einer europapolitischen Vorlage eintreten kann, wenn diese inhaltlich noch beeinflussbar ist. Denn am Ende eines oft jahrelangen Abstimmungs- und Kompromissfindungsprozesses zwischen den europäischen Vertragspartnern ist aktive parlamentarische Mitgestaltung kaum mehr möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/mitwirkungsrecht/
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