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132/2000
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

BETRÜGEREIEN ZUM NACHTEIL DER EU SIND ANLASS ZUR BESORGNIS

Berlin: (hib/BOB-eu) Besorgt darüber, dass im Haushaltsjahr 1998 Betrügereien und andere Unregelmäßigkeiten mit einem Gesamtvolumen von umgerechnet fast zwei Milliarden DM in der Europäischen Union aufgedeckt worden sind, hat sich am Mittwochabend der Europaausschuss gezeigt.

In einer einmütig gebilligten Stellungnahme zu einem Bericht der Europäischen Kommission (Ratsdok.-Nr.

14281/99) betonte das Gremium, ein Missbrauch von Finanzmitteln bedeute immer Nachteile für den europäischen Steuerzahler.

Deshalb seien ein verantwortungsvoller Umgang mit den Geldern sowie die rückhaltlose Aufklärung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten entscheidend für das Vertrauen der Bürger in Europa und seine Institutionen.

Der Ausschuss sprach sich ferner dafür aus, künftig im Betrugsbekämpfungsbericht deutlich zu machen, ob die Ursache für die unterschiedliche Anzahl gemeldeter Fälle in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten mit Unterschieden bei der Häufigkeit des Vorkommens, mit der Art und Weise der Kontrollen oder mit mangelndem Engagement bei der Aufklärung dieser Fälle in den betreffenden Staaten zusammenhängt.

Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, wenn in Zukunft nicht nur die Schadensbeträge, sondern daneben auch der Umfang des Schadensausgleichs zahlenmäßig ausgewiesen würde.

Die Europapolitiker bezeichneten am Mittwoch zudem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) als "einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen" in der EU.

Olaf und die ihm zustehenden Befugnisse seien aber noch nicht ausreichend. Das Amt sei deshalb zu einer völlig unabhängigen europäische Institution weiter zu entwickeln.

Es bedürfe ferner einer personellen Aufstockung, um seine Ermittlungen durchführen zu können. Zudem hält der Ausschuss einen weiteren Ausbau des Rechtsschutzes gegen Untersuchungen des Amtes für erforderlich.

In diesem Zusammenhang erhobene Vorwürfe, gegen die Tätigkeit von Olaf bestehe keinerlei Rechtsschutz, seien aber mit Blick auf die Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof in dieser Form unbegründet, so die Abgeordneten.

Diese bedauerten im Rahmen ihrer Entschließung auch, dass die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank sich weiterhin weigerten, etwaige interne Untersuchungen von Olaf bei sich zuzulassen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0013201
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