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160/2000
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FÖRDERPRAXIS BEI BETRIEBSVERLAGERUNGEN NICHT ÄNDERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-wi) Angesichts des internationalen Standortwettbewerbes hat laut Bundesregierung eine Verlagerung von Betrieben innerhalb Deutschlands "insgesamt immer noch einen positiven beschäftigungspolitischen Nettoeffekt".

Bund und Länder erachteten deshalb aus gesamtwirtschaftlicher und -staatlicher Sicht die Möglichkeit einer solchen Verlagerung zu Gunsten strukturschwacher Regionen auch künftig als notwendig, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3559) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3379) mit.

Eine Einschränkung der bisherigen Förderpraxis, gerade mit Blick auf die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", werde deshalb nicht angestrebt.

Die PDS hatte in ihrer Anfrage auf Fälle verwiesen, in denen Betriebsstätten aus den alten in die neuen Länder verlagert würden.

Dabei komme es auch zu Gefährdungen der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West, weil Arbeitsplatzinteressen von Beschäftigten gegeneinander ausgespielt würden.

Die Fraktion verweist insofern auf das Beispiel der Firma Brandt Zwieback in Hagen (Westfalen), die ihre Produktionsstätte mit 430 Beschäftigten schließen wolle, um gleichzeitig mit staatlichen Fördermitteln eine neue Anlage in Thüringen mit rund 100 Beschäftigten zu errichten.

Die von der PDS nachgefragten genaueren Zahlen zu diesem Vorgang ist die Regierung unter Verweis auf "bestehende schutzwürdige Interessen" aber nicht bereit mitzuteilen.

Die Entscheidung eines Betriebes hin zu einem neuen Standort sei für den alten Standort sicher problematisch und mit Anpassungslasten verbunden.

Dies gelte jedoch unabhängig davon, ob die Neuansiedlung des Betriebes an einem anderen Standort mit öffentlichen Mitteln gefördert werde.

Die Regierung erklärt in ihrer Antwort auf die PDS-Anfrage zudem Bedenken, der Aufbau Ost könnte potenziell zu Lasten von Arbeitsplätzen in Westdeutschland gehen, für unbegründet.

Dies sei die gemeinsame Überzeugung von Bund und Ländern. Arbeitsplätze in Ostdeutschland würden nicht mit staatlicher Förderung zu Lasten bestehender Beschäftigungsverhältnisse im Westen geschaffen.

Diese Aussage gelte ausdrücklich und insbesondere für bestehende Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen in den alten Bundesländern.

Vielmehr seien die Förderangebote von Bund und Ländern so ausgestaltet, dass Investitionszuschüsse niemals die Höhe der Mittel überstiegen, welche das betreffende Unternehmen selbst bei einer Investition einsetzen müsse.

Eine Betriebsverlagerung sei in der Regel mit höheren Kosten verbunden als mit einem Verbleib am alten Standort.

Angesichts des hohen Eigenanteils des Unternehmens sei davon auszugehen, dass eine Betriebsverlagerung erst dann erfolge, wenn eine Lösung am bisherigen Standort nicht möglich sei.

Erfahrungen von Bund und Ländern zufolge stehe somit die Frage, öffentliche Fördergelder anzuwerben, nicht am Beginn, sondern am Ende der unternehmerischen Überlegungen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0016012
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