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183/2000
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Rechnungsprüfungsausschuss

NEUORGANISATION DER RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER VORANTREIBEN

Berlin: (hib/MIK-hh) Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) setzt sich weiterhin für eine Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ein.

Um dieses Ziel möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen, forderte er am Freitagmorgen einvernehmlich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf, die noch offenen Fragen bis Ende Oktober mit den Ländern auf politischer Ebene zu klären.

Grundlage der geplanten Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ist ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) aus dem Jahr 1998, in dem eine grundlegende Neustrukturierung vorgeschlagen wurde.

So sollte unter anderem die Anzahl der Träger von derzeit 27 auf einen Bundesträger und sechs Landesträger reduziert werden.

Insgesamt könnten laut BRH durch die Neustruktur 700 Millionen DM im Jahr eingespart werden. Da die Rentenversicherungen föderalistisch aufgebaut sind, wurde im gleichen Jahr auf Veranlassung des RPA eine Facharbeitskommission eingesetzt, die die Möglichkeiten ausloten soll.

Nach einem Bericht des BMA ist in dieser Kommission unter anderem zurzeit noch strittig, wie die Repräsentanten der Sozialpartner in der Bundkörperschaft vertreten sein sollen.

Weiter müsse die künftige Aufgabenverteilung zwischen der Bundkörperschaft und den Landesversicherungsanstalten gefunden werden, so dass beide ohne Berücksichtigung des Einsparpotenzials ihren gegenwärtigen Personalbestand erhalten könnten.

Darüber hinaus müsse die künftige Trägerzahl gesetzlich geregelt werden. Es bestehe mit der Ausnahme von Bayern Einigkeit darüber, dass die Zahl der Träger reduziert werden müsse.

Hier sei allerdings umstritten, ob eine bundesgesetzliche Vorgabe notwendig sei, heißt es in dem BMA-Bericht.

Die Abgeordneten des Rechungsprüfungsausschusses wiesen darauf hin, dass eine effiziente, kostengünstige und versicherungsnehmerfreundliche Struktur gefunden werden müsse.

Sie kritisierten, dass bisher noch nicht die Synergieeffekte und das Einsparpotenzial aufgezeigt worden seien.

Es gehe schließlich darum, dass durch Senkung der Verwaltungsausgaben die Versicherten entlastet werden könnten.

Der Vertreter des BMA wies darauf hin, dass dem Modell alle Länder zustimmen müssten. Deshalb habe das Ministerium einen Weg eingeschlagen, der zwar für den Bund allein "nicht optimal" sei, der aber wesentliche Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Stand verspreche.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0018301
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