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226/2000
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ZWEI TÖDLICHE STRAFTATEN ALS RECHTSEXTREMISTISCH BESTÄTIGT (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Zwei der von der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/4013) angeführten acht Todesfälle sind dem Bundeskriminalamt durch die zuständigen Landespolizeibehörden als vollendete Tötungsdelikte mit rechtsextremistischer bzw. fremdenfeindlicher Motivation gemeldet worden.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4050). Dabei handele es sich um einen mosambikanischen Staatsangehörigen, der am 11. Juni 2000 in Dessau (Sachsen-Anhalt) von drei alkoholisierten Tätern geschlagen und derartig getreten worden sei, dass er nach drei Tagen an den Folgen seiner Verletzungen starb.

In einem weiteren Fall sei am 24. Juli 2000 in Ahlbeck (Mecklenburg-Vorpommern) ein Obdachloser von vier Tätern angegriffen worden und ebenfalls an den Folgen seiner Verletzungen gestorben.

Die übrigen Delikte, so die Bundesregierung, seien ihr bekannt, aber durch die zuständigen Landeskriminalämter nicht als politisch motivierte Straftaten eingestuft und somit nicht im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen dem Bundeskriminalamt übermittelt worden.

Weitere rechtsextremistische oder ausländerfeindlich motivierte Straftaten mit Todesfolge für den angefragten Zeitraum seien ihr nicht bekannt, teilt die Regierung mit.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0022606
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