Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 223 >
223/2006
Datum: 21.07.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 21.07.2006

Neun von zehn Baustreitigkeiten enden nach der ersten Instanz

Recht/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Knapp 90 Prozent der Gerichtsverfahren in Bau- und Architektenangelegenheiten sind im Jahr 2004 in der ersten Instanz beigelegt worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2246) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2115). Dabei habe es sich um 70.357 Zivilverfahren gehandelt, zu denen noch 8.105 Berufungssachen hinzugekommen seien. Im gleichen Jahr hätten allein die Amtsgerichte 26.094 Verfahren in Bau- und Architektensachen erledigt, deren durchschnittliche Dauer fünfeinhalb Monate betragen habe. Gut 42 Prozent der Verfahren seien innerhalb von drei Monaten über die Bühne gegangen, etwas mehr als zwei Prozent seien über zwei Jahre lang anhängig gewesen. Die Bundesregierung lehnt nach eigener Aussage die Einführung besonderer Verfahrensregeln allein für Bausachen ab. Sie spricht sich auch gegen eine Privilegierung von baurechtlichen Streitigkeiten beim Erlass von Teilurteilen aus. Teilurteile, wie sie die Fraktion zur Diskussion gestellt hatte, dienten dazu, Entscheidungen zu vereinfachen und die Verfahren zu beschleunigen. Schätzungen zufolge werde jedoch nur in rund fünf Prozent aller durch Urteil erledigten erstinstanzlichen Verfahren ein Teilurteil erlassen. Die Bundesregierung verspricht sich von den im Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes vorgeschlagenen Änderungen, dass die praktische Bedeutung von Teilurteilen zunimmt. Unter anderem sei darin vorgesehen, dass die Parteien den Erlass eines Teilurteils beantragen können. So könnten sie das Gericht zur Entscheidung darüber zwingen, ob die Voraussetzungen für ein Teilurteil vorliegen. Darüber hinaus würde die im Gesetzentwurf vorgeschlagene vorläufige Zahlungsanordnung dem Gericht ermöglichen, frühzeitig einen Titel über einen Teilbetrag oder den strittigen Gesamtbetrag zu erlassen, ohne dass in der Sache bereits entschieden oder eine Abgrenzung vom übrigen Teil des Rechtsstreits vorgenommen worden ist. Das Gericht solle die vorläufige Zahlungsanordnung auf Antrag jederzeit abändern oder aufheben können, wenn sich die Sachlage ändert. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, begrüßt die Regierung grundsätzlich die Einrichtung von Spezialkammern für Bausachen. Die Besonderheiten baurechtlicher Streitigkeiten legten dies nahe. Dadurch würden eine einheitliche Rechtsprechung gefördert und widersprüchliche Entscheidungen vermieden. Besondere Kammern und Senate für Bausachen könnten jedoch nur durch die Präsidien der Gerichte eingerichtet werden, heißt es in der Antwort.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_223/05
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf