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228/2006
Datum: 28.07.2006
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heute im Bundestag - 28.07.2006

Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften am zweithöchsten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Deutsche Kapitalgesellschaften liegen bei der effektiven Steuerbelastung innerhalb von zwölf EU-Staaten, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung untersucht hat, auf Platz zwei. Werde noch die Ebene der Anteilseigner einbezogen (so genannte Gesamtbelastung), so verbesserten sie sich auf Platz acht, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2295) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2125) mitteilt. Die Regierung weist daraufhin, dass in Deutschland der Anteil der Kapitalgesellschaften nur bei etwa 17 Prozent der Unternehmen liege. 83 Prozent der Unternehmen seien Personengesellschaften. Deren Steuerbelastung liege nach den Ergebnissen des Sachverständigenrates im Mittelfeld.

Die Regierung kündigt an, dass sie bei der anstehenden Unternehmensteuerreform die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Unternehmensteuer fortentwickeln will. Deren Bemessungsgrundlage soll an die der künftigen "föderalen Unternehmensteuer", also der bisherigen Körperschaftsteuer, angeglichen werden. Geprüft werden solle auch, ob durch Streichung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer mehr Transparenz geschaffen werden kann. Wie es weiter heißt, erhalten die Gemeinden seit 1998 als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer einen Anteil in Höhe von 2,2 Prozent am Aufkommen der Umsatzsteuer. 1998 seien dies 2,71 Milliarden Euro gewesen, in diesem Jahr sollen es der Steuerschätzung vom Mai zufolge 2,95 Milliarden Euro sein. Das Aufkommen der Umsatzsteuer sei zwar weniger konjunkturabhängig als das der Gewerbesteuer, allerdings biete die Umsatzsteuer keine Möglichkeit, das bei der Gewerbesteuer vorhandene Hebesatzrecht der Kommunen anzuwenden. Im Übrigen hält es die Regierung aber für möglich, dass eine Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer mit einem Hebesatzrecht die "Kriterien einer wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle" erfüllen könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_228/01
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