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232/2006
Datum: 03.08.2006
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heute im Bundestag - 03.08.2006

Zustimmung zur Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die EU verlangt

Europa/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat verlangt, dass er der Ratifikation des Vertrages vom April 2005 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien in die EU zustimmen muss. In einer Stellungnahme zu dem Vertragsgesetz, das dem Bundestag von der Regierung Ende Juli zugeleitet wurde ( 16/2293), schreibt die Länderkammer, der Beitrittsvertrag regle erstmalig verbindlich für die beiden südosteuropäischen Republiken die Zahl der Sitze im Europäische Parlament, ihre Stimmenzahl im Rat sowie das künftig geltende Quorum für Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Durch den Beitritt verschöben sich im Ergebnis Stellung und Gewicht Deutschlands im institutionellen Gefüge der EU. Das relative Stimmengewicht der Bundesrepublik, insbesondere im Rat, und damit die Möglichkeiten seiner Einflussnahme bei der Ausübung der auf die EU übertragenen Hoheitsrechte veränderten sich. Dies stelle eine "wesentliche Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU" dar, durch die das Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert werde. Die Regierung ist anderer Auffassung. Das Vertragsgesetz bedürfe - anders als vom Bundesrat verlangt - nicht dessen Zustimmung. Das Grundgesetz setze eine Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU oder vergleichbarer Regelungen voraus, durch die die Verfassung dem Inhalt nach geändert oder ergänzt werde. Eine derartige verfassungsändernde Wirkung komme dem Beitrittsvertrag indes nicht zu. Die Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU infolge des Beitrittsvertrags für Bulgarien und Rumänien beschränke sich auf die beitrittsbedingte Anpassung der organisatorischen Regelungen in den Verträgen mit dem Ziel, den Beitrittskandidaten dieselben Rechte zu geben, wie sie andere Mitgliedsstaaten auch genössen. Die Regierung teilt im Übrigen die Auffassung der Länderkammer, dass bei künftigen Erweiterungen die umfassende Beitrittsreife vor der Festlegung eines konkreten Beitrittszeitpunkts gegeben sein müsse. Diese Position habe bereits Eingang in den neuen Ansatz der Europäischen Kommission für die Fortsetzung des Beitrittsprozesses nach Abschluss der Osterweiterung gefunden. Der Bundesrat hatte moniert, dass der Beitrittsvertrag die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens spätestens zum Januar 2008 vorsehe und keine Möglichkeit enthalte, die Aufnahme dieser Staaten auch bei unzureichendem Vorbereitungsstand zu verschieben. Als unzureichend sah die Länderkammer unter anderem die Bereiche Justiz, Kampf gegen die organisierte Kriminalität, Vorbereitung der Landwirtschaftsverwaltung und die Verwaltung der EU-Mittel an. Ferner macht der Bundesrat deutlich, dass - vor dem Hintergrund einer verbreiteten kritischen Stimmung gegenüber der EU - im Hinblick auf weitere Erweitungsrunden verstärkt über die Grenzen Europas debattiert werden müsse. Die Regierung äußert hierzu, dass die Europäische Kommission in einem Strategiepapier, das im Herbst dieses Jahres erstellt wird, auch zur Aufnahmefähigkeit der EU Stellung nehmen werde. Die Regierung stehe zu den von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen - Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien sowie eine Beitrittsperspektive der Staaten des westlichen Balkan. Darüber hinaus wolle sie derzeit keine neuen Verpflichtungen eingehen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_232/01
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