Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 232 >
232/2006
Datum: 03.08.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 03.08.2006

Sivas-Attentäter: Aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu Einzelfällen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Zur Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/2229) über konkrete Maßnahmen bei der Fahndung nach Sivas-Attentätern gibt es aus Datenschutzgründen keine Auskunft über Einzelfälle. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2324). Sie betont, es sei darauf geachtet worden, dass die vorgelegten Informationen nicht bestimmten Personen zugeordnet werden können. Namentlich seien aber insgesamt 24 Personen bekannt, die sich nachweislich oder möglicherweise in Deutschland aufhielten oder aufgehalten hätten und angeblich am Attentat von Siva beteiligt waren. Bei dem Brandanschlag von Juli 1993 im türkischen Siva waren 37 Menschen alevitischen Glaubens ums Leben gekommen. Derzeit hielten sich elf angeblich am Anschlag Beteiligte mit unterschiedlichen Aufenthaltsberechtigungen in Deutschland auf. Entsprechende Auslieferungsersuchen türkischer Behörden würden mit Zustimmung der Bundesregierung in die Fahndungsinstrumente des Bundeskriminalamtes eingestellt, wenn keine Auslieferungshinderungsgründe ersichtlich seien. Bei einer Festnahme in Deutschland werde das vorgesehene Verfahren in Gang gesetzt, bei dem die Zulässigkeit der Auslieferung von einem Oberlandesgericht geprüft werde und anschließend die Regierung in einem Bewilligungsverfahren darüber entscheide, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Bei einer "negativen Zulässigkeitsentscheidung" sei die Regierung aber an die Entscheidung des Oberlandesgerichtes gebunden und könne eine Auslieferung nicht bewilligen, heißt es. Bei offensichtlich bestehenden Auslieferungshindernissen und nach Ablehnung eines Auslieferungsersuchens entscheide die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft in eigener Verantwortung darüber, ob auf Grundlage übermittelter Fahndungsdaten oder Auslieferungsunterlagen ein eigenes Verfahren in Deutschland eingeleitet wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_232/06
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf