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Datum: 20.07.2006
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 20.07.2006

Bundestagspräsident Lammert: Über Mandatsverzicht entscheidet allein der Abgeordnete

Der Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, erklärt zu Berichten über Nebentätigkeiten einzelner Abgeordneter: "Über die vorzeitige Niederlegung eines Mandats haben nach unserer Verfassungsordnung weder das Präsidium des Deutschen Bundestages noch die Fraktions- oder Parteiführungen und auch nicht die Medien zu entscheiden, sondern allein der gewählte Abgeordnete. Ein Zusammenhang mit der Aussetzung der Veröffentlichungspflicht angabepflichtiger Tätigkeiten von Abgeordneten besteht im derzeit debattierten Fall offenkundig nicht, da die diskutierte Nebentätigkeit vom ersten Tag an angezeigt und öffentlich gemacht worden ist. Im Übrigen erhoffe ich eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den anhängigen Klagen. Ein konkreter Termin für eine Verhandlung ist mir bisher nicht mitgeteilt worden."

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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_060720
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