Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 11 / 08.03.2004
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Direktzahlungen sollen ab 2005 von der Produktion abgekoppelt werden

Gesetzentwurf zur EU-Agrarreform

Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/2553) zur Umsetzung der Reform der EU-Agrarpolitik vorgelegt, den der Bundestag am 5. März zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Zur Durchführung der EU-Vorgaben müssen eine Reihe von Gesetzen neu eingeführt oder geändert werden. Die im Juni 2003 vom EU-Agrarrat beschlossene Reform sieht eine umfassende Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab 2005 vor. Ein wesentlicher Eckpunkt ist dabei die Neugestaltung des Systems der Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung und die damit verbundene Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Bei der Umsetzung dieser Regelung haben die Mitgliedstaaten einige von Optionen, unter anderem beim Beginn und bei der Ausgestaltung der Betriebsprämienregelung.

Einheitliche Betriebsprämienregelung

Nach dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie soll die Entkopplung der Direktzahlungen in Deutschland bereits zum 1. Januar 2005 in vollem Umfang beginnen. Dabei soll eine einheitliche Betriebsprämienregelung umgesetzt werden, die eine regionale Durchführung auf Basis eines Kombinationsmodells mit betriebsindividuellen und flächenbezogenen Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht, die im Zeitablauf zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen angepasst werden sollen. Die Umsetzung der Entkopplung über ein reines System gleich hoher flächenbezogener Zahlungsansprüche bereits zu Beginn der Neuregelung hätte zu einer abrupten Umverteilung von Prämienvolumen zwischen den Betriebsinhabern geführt und die Gefahr struktureller Brüche beinhaltet, heißt es in der Begründung. Um zu große Umverteilungen zu vermeiden, soll zudem im Rahmen der Verteilung des Prämienvolumens auf die Regionen nur ein Teil der historisch bedingten Unterschiede zwischen den Regionen ausgeglichen werden.

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird die Gewährung von Direktzahlungen unter anderem an die Einhaltung von Vorschriften über den Umweltschutz, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheit und den Tierschutz sowie an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem Zustand gebunden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, können die Direktzahlungen teilweise oder ganz entzogen werden. Das hierzu eingeführte Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz regelt die Kontrolle dieser Verpflichtungen.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) in nationales Recht umgesetzt werden. Das InVeKoS soll dabei eine elektronische Datenbank, ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, zur Registrierung von Zahlungsansprüchen und zur Erfassung jedes Betriebsinhabers umfassen, der einen Beihilfeantrag stellt. Der automatische Abgleich soll dabei der bundesweiten Vereinheitlichung und dem Datenaustausch zwischen Länder- und Bundesstellen dienen.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf das nationale Modulationsgesetz zum Jahresende aufgehoben, da mit der Einführung einer EU-weiten obligatorischen Modulation ab 2005 das Gesetz nicht mehr erforderlich sei. Die für den Bund und die Länder entstehenden Kosten sind nach Angaben der Regierung noch nicht genau zu quantifizieren.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.