Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 11 / 08.03.2004
mik

Verstöße gegen Zuwendungsrecht

Förderung der Bundessportfachverbände

Haushalt. Verstöße des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen das Zuwendungsrecht bei der Förderung der Bundessportfachverbände hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) kritisiert. Deshalb beschloss er am 5. März unter anderem einvernehmlich, dass die Kriterien für die Bemessung der Eigenmittel der Bundessportfachverbände in einer Förderrichtlinie transparent dargelegt werden sollen. Daneben soll der gesetzlichen Vorgabe der Subsidiarität bei der Förderung Rechnung getragen werden.

Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach finanziert das BMI im Rahmen der Spitzensportförderung auch die Lehrgangs-, Trainings- und Wettkampfmaßnahmen der Bundessportfachverbände. So seien 2002 für diese Projektfördermaßnahmen Zuwendungen von rund 16 Millionen Euro überwiegend im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt worden.

Der BRH hatte bei seiner Prüfung festgestellt, dass in einer Vielzahl von Fällen der haushaltsrechtliche Subsidiaritätsgrundsatz nicht ausreichend beachtet wurde. Es fehlten Förderrichtlinien sowie Kriterien, die eine transparente Entscheidungsfindung für die Berücksichtigung von Eigenmitteln der Bundessportfachverbände ermöglicht hätten.

Das BMI habe die Eigenmittel "in der Regel" in der von den Bundessportfachverbänden in den Finanzierungsgesprächen "angebotenen Höhe" festgelegt - auch wenn Einnahmen und liquides Vermögen in größerem Umfang vorhanden gewesen sei. Außerdem habe das BMI die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendungen nicht nachweislich geprüft und bereits begonnene oder sogar schon beendete Vorhaben gefördert.

Das BMI hat Mängel insbesondere bei der Dokumentation von Entscheidungen und beim zeitlichen Ablauf der Förderungen eingeräumt, heißt es in dem BRH-Bericht. Es werde unter anderem künftig stärker auf die Einhaltung des Besserstellungsverbotes achten sowie Überzahlungen zurückfordern.


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