Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 27 / 04.07.2005
bob

Afrikanische Union soll handeln

Simbabwe

Auswärtiges. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Situation in Simbabwe, wo Gewalt, Vertreibungen und Inhaftierungen von politisch missliebigen Personen unter dem Regime von Präsident Robert Mugabe an der Tagesordnung sind, beim G-8-Gipfel in Gleneagles (Schottland) Anfang Juli behandelt wird. Die Sanktionen sollten gegebenenfalls ausgeweitet werden, beschloss der Bundestag einstimmig am 30. Juni. Alle vier Fraktionen hatten dazu einen gemeinsamen Antrag (15/5830) vorgelegt.

Das Parlament war weiter der Auffassung, eine neue Dimension des Terrors gegen die eigene Bevölkerung stellten die seit Mai anhaltenden Zerstörungen von Armensiedlungen und Märkten dar. Unter dem Vorwand, die Gebiete müssten saniert und von Kriminellen gesäubert werden, rissen bewaffnete Polizei und Milizen die Hütten und Häuser mit Baggern und Planierraupen nieder oder zündeten sie an. Häufig würden die Bewohner gezwungen, die eigenen Behausungen selbst niederzureißen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind durch die Aktion "Murambatsvina" (Abfallbeseitigung) bislang mindestens 200.000 Menschen obdachlos geworden.

Die Staaten der Afrikanischen Union (AU) forderte der Bundestag auf, angesichts ihres Gipfeltreffens, das derzeit in Libyen stattfindet, ihren Selbstverpflichtungen zu entsprechen und diese auf Simbabwe anzuwenden. Die Bundesregierung müsse die Staaten der AU auffordern, sich zum Fürsprecher der unterdrück-ten Bevölkerung Simbabwes zu machen.

Die südafrikanische Regierung sei auf ihre besondere Verantwortung gegenüber ihrem Nachbarland hinzuweisen. Sie müsse aufgefordert werden, sich bei der Regierung in Harare für ein sofortiges Ende der Zwangsvertreibung einzusetzen. Weiterhin solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass das menschenverachtende Vorgehen der simbabwischen Regierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen behandelt und dort geprüft werde, inwieweit die Verantwortlichen durch den Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden können.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.