Pressemitteilung
Datum: 06.03.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
06.03.2001
Bundestagspräsident bedauert CDU-Entscheidung
Mit großem Bedauern hat Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse die Entscheidung des CDU-Präsidiums zur
Kenntnis genommen, sein Angebot auszuschlagen, die Berliner
Verwaltungsgerichtsentscheidung im Wege der Sprungrevision
überprüfen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht hatte am 31. Januar 2001 den Bescheid über die Rückforderung von 41 Mio DM staatlicher Parteienfinanzierung von der CDU aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wurde aber die sofortige Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Thierse hatte der CDU diesen Weg angeboten, um das Thema aus dem Bundestagswahlkampf 2002 herauszuhalten. Immerhin hatte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Aussicht gestellt, dass der Fall dort bis Jahresende entschieden werden könnte.
"Die CDU hat es nun selbst zu verantworten, wenn sich das Thema bis ins Wahljahr hinzieht", äußerte der Bundestagspräsident. "Ihre Entscheidung ist nicht wirklich nachvollziehbar. Fast ein Jahr lang konnten alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen werden. Es sind ausschließlich Rechtsfragen offen, über die sinnvollerweise gleich im Wege der Revision entschieden werden könnte." Die Äußerung der CDU-Vorsitzenden Merkel, er könne ganz auf Rechtsmittel verzichten, wies der Bundestagspräsident zurück. Er habe die gesetzliche Verpflichtung, auf die sorgfältige und ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder zu achten. Es liegt jetzt lediglich ein unterinstanzliches Gerichtsurteil vor, das in juristischen Fachkreisen wie in der medialen Öffentlichkeit, vor allem aber beim Rechtsbewusstsein des Normalbürgers auf großes Unverständnis gestoßen sei. Im übrigen habe bereits der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein darauf hingewiesen, dass ein derartiger Rechtsmittelverzicht gegenüber dem Bundesrechnungshof nicht verantwortbar sei.
Das Verwaltungsgericht hatte am 31. Januar 2001 den Bescheid über die Rückforderung von 41 Mio DM staatlicher Parteienfinanzierung von der CDU aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wurde aber die sofortige Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Thierse hatte der CDU diesen Weg angeboten, um das Thema aus dem Bundestagswahlkampf 2002 herauszuhalten. Immerhin hatte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Aussicht gestellt, dass der Fall dort bis Jahresende entschieden werden könnte.
"Die CDU hat es nun selbst zu verantworten, wenn sich das Thema bis ins Wahljahr hinzieht", äußerte der Bundestagspräsident. "Ihre Entscheidung ist nicht wirklich nachvollziehbar. Fast ein Jahr lang konnten alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen werden. Es sind ausschließlich Rechtsfragen offen, über die sinnvollerweise gleich im Wege der Revision entschieden werden könnte." Die Äußerung der CDU-Vorsitzenden Merkel, er könne ganz auf Rechtsmittel verzichten, wies der Bundestagspräsident zurück. Er habe die gesetzliche Verpflichtung, auf die sorgfältige und ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder zu achten. Es liegt jetzt lediglich ein unterinstanzliches Gerichtsurteil vor, das in juristischen Fachkreisen wie in der medialen Öffentlichkeit, vor allem aber beim Rechtsbewusstsein des Normalbürgers auf großes Unverständnis gestoßen sei. Im übrigen habe bereits der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein darauf hingewiesen, dass ein derartiger Rechtsmittelverzicht gegenüber dem Bundesrechnungshof nicht verantwortbar sei.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2001/pz_010306a