Pressemitteilung
Datum: 17.12.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
17.12.2001
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Pofalla
Die Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen
Bundestages, Erika Simm, erklärt:
"Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Immunitätsangelegenheit des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Bundestag und der zuständige Ausschuss keine fehlerhafte Entscheidung getroffen haben, als im Mai 2000 Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens gegen den Abgeordneten Ronald Pofalla drei Tage vor der Landtagswahl in NRW genehmigt worden sind. Soweit das Gericht betont, dass auch heute die Immunität ein vornehmlich dem Parlament als Ganzes dienendes Recht darstellt, ist dieses eine für den Bundestag wichtige Aussage. Dass der einzelne Abgeordnete einen Schutz vor sachfremden, willkürlichen Motiven hat, ist auch in der bisherigen Praxis des Ausschusses immer die Richtlinie der Entscheidungen gewesen. Die Vorsitzende fühlt sich durch das Gericht bestätigt und unterstreicht, dass laut Bundesverfassungsgericht hier keine derartigen sachfremden, willkürlichen Motive für den Ausschuss gegeben gewesen sind. Erfreulich ist auch, dass die sowohl für die Abgeordneten wie für die Strafverfolgungsorgane wichtige generelle Genehmigung zur Ermittlung bei Straftaten, die der Bundestag am Anfang einer Wahlperiode beschließt, nicht beanstandet worden ist. Außerdem hat das Gericht ausdrücklich klargestellt, daß Bundestagspräsident Thierse keinerlei Rechtsverletzung gegenüber dem Abgeordneten Pofalla begangen hat. Der Bundestagspräsident war weder verpflichtet die Schreiben der Staatsanwaltschaft eigenständig zu prüfen noch hatte er später auf eine Wiederherstellung der Immunität zu drängen."
"Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Immunitätsangelegenheit des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Bundestag und der zuständige Ausschuss keine fehlerhafte Entscheidung getroffen haben, als im Mai 2000 Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens gegen den Abgeordneten Ronald Pofalla drei Tage vor der Landtagswahl in NRW genehmigt worden sind. Soweit das Gericht betont, dass auch heute die Immunität ein vornehmlich dem Parlament als Ganzes dienendes Recht darstellt, ist dieses eine für den Bundestag wichtige Aussage. Dass der einzelne Abgeordnete einen Schutz vor sachfremden, willkürlichen Motiven hat, ist auch in der bisherigen Praxis des Ausschusses immer die Richtlinie der Entscheidungen gewesen. Die Vorsitzende fühlt sich durch das Gericht bestätigt und unterstreicht, dass laut Bundesverfassungsgericht hier keine derartigen sachfremden, willkürlichen Motive für den Ausschuss gegeben gewesen sind. Erfreulich ist auch, dass die sowohl für die Abgeordneten wie für die Strafverfolgungsorgane wichtige generelle Genehmigung zur Ermittlung bei Straftaten, die der Bundestag am Anfang einer Wahlperiode beschließt, nicht beanstandet worden ist. Außerdem hat das Gericht ausdrücklich klargestellt, daß Bundestagspräsident Thierse keinerlei Rechtsverletzung gegenüber dem Abgeordneten Pofalla begangen hat. Der Bundestagspräsident war weder verpflichtet die Schreiben der Staatsanwaltschaft eigenständig zu prüfen noch hatte er später auf eine Wiederherstellung der Immunität zu drängen."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2001/pz_0112172