Pressemitteilung
Datum: 16.05.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
16.05.2002
Bundestagspräsident Thierse: CDU-Generalsekretär Meyer muss Kritik öffentlich zurücknehmen
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer aufgefordert, die
öffentlich erhobene Kritik an seinem Verhalten im Zusammenhang
mit Spenden an die Wuppertaler SPD zurückzunehmen. In einem
Brief an Laurenz Meyer heißt es:
Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
der Rheinischen Post zu Folge, haben Sie mit Bezug auf die Wuppertaler Vorgänge um Spenden an die dortige SPD - wieder einmal - versucht, mich dem Verdacht der Befangenheit auszusetzen.
Sie müssten das Parteiengesetz und die dem Bundestagspräsidenten dort zugewiesene Aufgabe auf Grund ihrer Aufgabenstellung innerhalb der CDU so gut kennen, dass Sie Ihre Vorwürfe in der genannten Zeitung nur wider besseres Wissen erhoben haben können. Schließlich hat die CDU sich sowohl mit der kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novellierung des Parteiengesetzes beschäftigt als auch selbst mit der Aufklärung gesetzwidriger Spendenpraxis in den eigenen Reihen zu tun.
Trotzdem kläre ich Sie darüber auf, dass ich keinerlei Bringschuld gegenüber der Wuppertaler Staatsanwaltschaft habe, die deshalb nicht auf irgendeine Information der mittelverwaltenden Behörde nach dem Parteiengesetz "warten" kann - jedenfalls nicht, wenn sie das Parteiengesetz kennt und verstanden hat. Vielmehr hat die Bundestagsverwaltung schon im März die Wuppertaler Staatsanwaltschaft um Amtshilfe ersucht, wobei bekannt ist, dass dortige Erkenntnisse über Verstöße gegen das Parteiengesetz erst nach Abschluss der Ermittlungen anderen Stellen übermittelt werden können.
Da der Bundestagspräsident als mittelverwaltende Behörde nach dem Parteiengesetz keine eigenen Ermittlungsbefugnisse hat, ist er möglicherweise auf Erkenntnisse und Akten der Staatsanwaltschaft in der Wuppertaler Spendenaffäre angewiesen, die dortige Staatsanwaltschaft ist ihrerseits jedoch in keiner Weise auf den Bundestagspräsidenten angewiesen. Sie hat auch keine über allgemeine Rechtsauskünfte zum Parteiengesetz hinausgehende Fragen an die Bundestagsverwaltung gestellt. Vielleicht lassen Sie sich zudem durch juristische Berater den Unterschied zwischen parteienrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen erklären.
Es liegen also keinerlei Sachverhalte vor, die auch nur ansatzweise die Kritik rechtfertigen könnten, die Sie gegenüber der Rheinischen Post geäußert haben.
Ich muss Sie deshalb auffordern, diese Kritik öffentlich zurückzunehmen!
Im übrigen ist es Ihnen in Ihrem parteitaktischen Eifer entgangen, dass das Parteiengesetz mir nicht die Möglichkeit eröffnet, die damit zusammenhängenden Verwaltungsakte an andere zu delegieren. Ihr Vorschlag, einen der Vizepräsidenten des Bundestages damit zu beauftragen ist von bestürzender Ahnungslosigkeit.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Thierse
Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
der Rheinischen Post zu Folge, haben Sie mit Bezug auf die Wuppertaler Vorgänge um Spenden an die dortige SPD - wieder einmal - versucht, mich dem Verdacht der Befangenheit auszusetzen.
Sie müssten das Parteiengesetz und die dem Bundestagspräsidenten dort zugewiesene Aufgabe auf Grund ihrer Aufgabenstellung innerhalb der CDU so gut kennen, dass Sie Ihre Vorwürfe in der genannten Zeitung nur wider besseres Wissen erhoben haben können. Schließlich hat die CDU sich sowohl mit der kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novellierung des Parteiengesetzes beschäftigt als auch selbst mit der Aufklärung gesetzwidriger Spendenpraxis in den eigenen Reihen zu tun.
Trotzdem kläre ich Sie darüber auf, dass ich keinerlei Bringschuld gegenüber der Wuppertaler Staatsanwaltschaft habe, die deshalb nicht auf irgendeine Information der mittelverwaltenden Behörde nach dem Parteiengesetz "warten" kann - jedenfalls nicht, wenn sie das Parteiengesetz kennt und verstanden hat. Vielmehr hat die Bundestagsverwaltung schon im März die Wuppertaler Staatsanwaltschaft um Amtshilfe ersucht, wobei bekannt ist, dass dortige Erkenntnisse über Verstöße gegen das Parteiengesetz erst nach Abschluss der Ermittlungen anderen Stellen übermittelt werden können.
Da der Bundestagspräsident als mittelverwaltende Behörde nach dem Parteiengesetz keine eigenen Ermittlungsbefugnisse hat, ist er möglicherweise auf Erkenntnisse und Akten der Staatsanwaltschaft in der Wuppertaler Spendenaffäre angewiesen, die dortige Staatsanwaltschaft ist ihrerseits jedoch in keiner Weise auf den Bundestagspräsidenten angewiesen. Sie hat auch keine über allgemeine Rechtsauskünfte zum Parteiengesetz hinausgehende Fragen an die Bundestagsverwaltung gestellt. Vielleicht lassen Sie sich zudem durch juristische Berater den Unterschied zwischen parteienrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen erklären.
Es liegen also keinerlei Sachverhalte vor, die auch nur ansatzweise die Kritik rechtfertigen könnten, die Sie gegenüber der Rheinischen Post geäußert haben.
Ich muss Sie deshalb auffordern, diese Kritik öffentlich zurückzunehmen!
Im übrigen ist es Ihnen in Ihrem parteitaktischen Eifer entgangen, dass das Parteiengesetz mir nicht die Möglichkeit eröffnet, die damit zusammenhängenden Verwaltungsakte an andere zu delegieren. Ihr Vorschlag, einen der Vizepräsidenten des Bundestages damit zu beauftragen ist von bestürzender Ahnungslosigkeit.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Thierse
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2002/pz_020516