Pressemitteilung
Datum: 05.08.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
05.08.2002
Zur Kritik an der Bundestagsverwaltung im Zusammenhang mit sogenannten "Bonusmeilen" erklärt das Pressereferat:
Es wird behauptet, die Bundestagsverwaltung und ihr
Dienstherr, der Bundestagspräsident, hätten
versäumt, die Verwendung von Bonusmeilen durch
Bundestagsabgeordnete zu kontrollieren.
Tatsache ist dagegen, dass der Bundestagsverwaltung eine solche Kontrolle grundsätzlich nicht zusteht. Das ergibt sich aus der grundgesetzlich definierten Stellung der frei gewählten Abgeordneten. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich“(Art. 38 GG). Das Parlament ist eben kein Wirtschaftsunternehmen, und die Abgeordneten sind keine Arbeitnehmer.
Im konkreten Fall der Bonusmeilenregelung von Fluggesellschaften wäre es auch praktisch nicht möglich, selbst wenn die Verfassung eine Kontrolle der Parlamentarier durch die Verwaltung des Parlaments zulassen würde. Informationen über Flugreisen sind geschützte Daten, auf die die Verwaltung nur durch freiwillige Angaben der Abge-ordneten zurückgreifen könnte. Einen Anspruch auf diese Daten hat die Verwaltung nicht und folglich auch keine Hinweise auf private Verwendung dienstlich erworbener Bonusmeilen. Etwa ein Drittel der Abgeordneten haben der Bundestagsverwaltung die persönliche „PIN“-Nummer ihres Meilenkontos freiwillig zur Verfügung gestellt. Damit ist nur die Möglichkeit gegeben, Buchungen aus Meilenguthaben vorzunehmen. Eine Führung oder Kontrolle des Meilenkontos durch die Bundestagsverwaltung ist damit nicht verbunden.
Tatsache ist dagegen, dass der Bundestagsverwaltung eine solche Kontrolle grundsätzlich nicht zusteht. Das ergibt sich aus der grundgesetzlich definierten Stellung der frei gewählten Abgeordneten. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich“(Art. 38 GG). Das Parlament ist eben kein Wirtschaftsunternehmen, und die Abgeordneten sind keine Arbeitnehmer.
Im konkreten Fall der Bonusmeilenregelung von Fluggesellschaften wäre es auch praktisch nicht möglich, selbst wenn die Verfassung eine Kontrolle der Parlamentarier durch die Verwaltung des Parlaments zulassen würde. Informationen über Flugreisen sind geschützte Daten, auf die die Verwaltung nur durch freiwillige Angaben der Abge-ordneten zurückgreifen könnte. Einen Anspruch auf diese Daten hat die Verwaltung nicht und folglich auch keine Hinweise auf private Verwendung dienstlich erworbener Bonusmeilen. Etwa ein Drittel der Abgeordneten haben der Bundestagsverwaltung die persönliche „PIN“-Nummer ihres Meilenkontos freiwillig zur Verfügung gestellt. Damit ist nur die Möglichkeit gegeben, Buchungen aus Meilenguthaben vorzunehmen. Eine Führung oder Kontrolle des Meilenkontos durch die Bundestagsverwaltung ist damit nicht verbunden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2002/pz_0208051