Glossar
Wahlen
Ergebnis, Veröffentlichung
Nach der Feststellung des Ergebnisses muss erst
die Wahlniederschrift vom Wahlvorstand unterzeichnet werden, bevor
der Wahlvorsteher das Ergebnis für einen Wahlbezirk
veröffentlichen darf.
Hiervon ausgenommen ist nur die sogenannte Schnellmeldung, die der Ermittlung des vorläufigen Endergebnisses dient.
Nach Abschluss der Ergebnisfeststellungen veröffentlichen
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Hiervon ausgenommen ist nur die sogenannte Schnellmeldung, die der Ermittlung des vorläufigen Endergebnisses dient.
Nach Abschluss der Ergebnisfeststellungen veröffentlichen
- der Kreiswahlleiter das endgültige Ergebnis des Wahlkreises und den Namen des gewählten Direktkandidaten,
- der Landeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis für das Land und die Namen der im Land gewählten Kandidaten,
- der Bundeswahlleiter u.a. das endgültige Wahlergebnis im gesamten Wahlgebiet, die Verteilung der Sitze auf Parteien und die Namen der gewählten Kandidaten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/e/e03