Glossar
Wahlen
Mandat, Direkt-
Von den 598 Bundestagsmandaten werden 299
direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält der Kandidat
das sogenannte Direktmandat, der die meisten Erst- stimmen auf sich
vereinigen kann.
Die anderen Bundestagsabgeordneten ziehen über das sogenannte Listenmandat in den Bundestag ein.
Direktmandat und Listenmandat unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie ein Kandidat zum Abgeordneten wird.
Alle gewählten Abgeordneten des Bundestages sind grundsätzlich gleichgestellt und haben ein gleiches Mandat.
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Die anderen Bundestagsabgeordneten ziehen über das sogenannte Listenmandat in den Bundestag ein.
Direktmandat und Listenmandat unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie ein Kandidat zum Abgeordneten wird.
Alle gewählten Abgeordneten des Bundestages sind grundsätzlich gleichgestellt und haben ein gleiches Mandat.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/m/m02