Untersuchungsausschuss holt Sitzung nach
Der 1. Untersuchungsausschuss vernimmt am Donnerstag, dem 8. März 2007, unter anderem August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, und Ernst Uhrlau, Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Die letzte Sitzung am Donnerstag, dem 1. März 2007, war wegen fehlender angeforderter Akten unterbrochen worden. Die Vernehmung von Außenminister Steinmeier und dem früheren Innenminister Otto Schily (SPD) ist für den 22. März 2007 geplant.
Der 1. Untersuchungsausschuss prüft laut Untersuchungsauftrag, ob deutsche Behörden und die Bundesregierung eine Mitschuld am Schicksal des aus Bremen stammenden Türken Murat Kurnaz haben. Kurnaz war unter Terrorverdacht geraten und deshalb zwischen Februar 2002 und August 2005 im US-Lager Guantanamo inhaftiert.
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Zeit: 08.03.2007, 9.30 Uhr
Zeugen:
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Hans-Josef Vorbeck, Bundeskanzleramt
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Klaus-Dieter Fritsche, Bundeskanzleramt
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Dr. August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren
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Ernst Uhrlau, Präsident des Bundesnachrichtendienstes
Anmeldung unbedingt erforderlich!
Auf der Tribüne des Anhörungssaales steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Journalisten, die die Sitzung von der Tribüne aus verfolgen möchten, benötigen zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax 030 227 36192) ist daher unbedingt notwendig. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert. Wir bitten um Verständnis, dass pro Redaktion grundsätzlich nur ein Ausweis ausgestellt wird. Die Zugangskarten werden vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams werden gebeten, sich ebenfalls anzumelden (Fax 030 227 36192). Bitte melden Sie auch den Bedarf an Aufsageplätzen an.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Pressereferat unter der Telefonnummer 030 227 35885.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung verboten sind.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.