Maßnahmen gegen BSE durch Verordnungen ermöglichen
Berlin: (hib/MAR) Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung futtermittelrechtlicher, tierkörperbeseitigungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung (BSE-Maßnahmengesetz - 14/5219) eingebracht. Das Gesetz sieht vor, die Ermächtigungen insbesondere des Verfütterungsverbotsgesetzes, aber auch des Tierkörperbeseitigungs- und des Tierseuchengesetzes zu erweitern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, sowohl die bisherigen Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft vollständig in nationales Recht umsetzen als auch - im Bedarfsfall - weitere zum Schutz vor BSE notwendig werdende Regelungen durch Verordnung treffen zu können.
In der Begründung heißt es dazu, die jüngsten Ereignisse hätten gezeigt, dass schnelle Reaktionen in Bezug auf neue Entwicklungen erforderlich seien. Deshalb empfehle es sich nicht, die notwendigen Bestimmungen unmittelbar im Gesetz selber zu treffen. Vielmehr sei der Weg über Verordnungen, die auf einer ausreichenden Ermächtigung beruhen, vorzuziehen.
Durch Ergänzung des Verfütterungsverbotsgesetzes beispielsweise soll es nach dem vorliegenden Entwurf ermöglicht werden, durch Rechtsverordnung Regelungen über das Herstellen, Behandeln, Verwenden, Inverkehrbringen, das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Ein- und Ausfuhr proteinhaltiger Erzeugnisse und Fette, Regelungen über das Verfahren der Herstellung und der Kennzeichnung mit Warnhinweisen oder die Zulassung bzw. Registrierung herstellender oder verarbeitender Betriebe durch Rechtsverordnung zu treffen. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, die Befugnisse der Länder für die Durchführung des Verfütterungsverbotsgesetzes zu präzisieren, für den Fall von Verstößen gegen das Gesetz Straftatbestände zu schaffen und die Ordnungswidrigkeitentatbestände zu erweitern.
Ferner soll nach dem Willen der Koalition mit einer Änderung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes der Aufgabenbereich der Tierkörperbeseitigungsanstalten auch auf das endgültige Beseitigen von Tierkörpern und Tierkörperteilen, etwa durch Verbrennen, ausgedehnt werden. Durch Änderung des Tierseuchengesetzes sollen darüber hinaus die Rechtsgrundlagen für Maßnahmen zur Abwehr von Seuchengefahren für Tierbestände so erweitert werden, dass diese Maßnahmen auch getroffen werden können, wenn dies der Vorsorge für die menschliche Gesundheit dient. Daneben wird im Entwurf eine Änderung der Zusatzabgabenverordnung vorgeschlagen. Damit solle zur Milderung der Folgen bei einem bestätigten BSE-Fall den betroffenen Milcherzeugern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Milchquote zeitweilig anderen zu überlassen.