Forderungen des Bundestages in Wasser-Rahmenrichtlinie berücksichtigt
Berlin: (hib/WOL) Acht Forderungen des Deutschen Bundestages haben weitgehend Eingang in die Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union gefunden, die die Bundesregierung nach dem Willen des deutschen Parlaments bei den Verhandlungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament besonders berücksichtigen sollte. Die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Wasser-Rahmenrichtlinie hat die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/5305) vorgestellt. Danach werden mit dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens von Rat und Europäischem Parlament Kriterien und Fristen für gute Gewässerqualität, vorsorgenden Gewässerschutz, Maßnahmen zur Trendumkehr bei Grundwasserbelastungen und zur Beendigung der Einleitung gefährlicher Stoffe ebenso festgelegt, wie kostendeckende Wasserpreise.
So soll eine gute ökologische Qualität der Oberflächengewässer und die gute chemische und quantitative Qualität des Grundwassers bis zum 22. Dezember 2015 erreicht werden. Einer Beendigung der Einleitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer soll bis zum Jahresende des Jahres 2020 entsprochen werden können, während kostendeckende Wasserpreise bereits bis zum Jahre 2010 sichergestellt werden sollen. Dem nun vorliegenden Verhandlungsergebnis waren Änderungsvorschläge aus der ersten Lesung des Europäischen Parlaments und der gemeinsame Standpunkt des Rates vom Februar 1999 sowie ein Beschluss über weitere 77 Änderungsvorschläge aus der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments vom Februar 2000 vorangegangen. Da der Rat im März 2000 diesen Vorschlägen nicht zugestimmt hatte, war ein Vermittlungsverfahren eingeleitet worden.