Sozialbeirat: Höheres Renteneintrittsalter wäre effiziente Maßnahme
Berlin: (hib/LAM) Der Sozialbeirat befürwortet in einem Sondergutachten zur Rentenreform in weiten Teilen die von der Bundesregierung eingeleiteten Änderungen in der Rentenpolitik. Die Strukturentscheidungen hin zu einer stärkeren privaten Rentenvorsorge lobt der Beirat als "ökonomisch sinnvollen und sozial ausgewogenen Kompromiss". Im Anschluss werden an die Regierung konkrete Empfehlungen gerichtet. Unter anderem wird eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für eine sehr effiziente Maßnahme gehalten, um langfristig ein Rentenmindestniveau von 67 Prozent bewahren zu können. Mit einem "Bündel von bildungspolitischen, arbeitsorganisatorischen, tarif-, renten-, und steuerpolitischen Maßnahmen" solle die Erwerbszeit verlängert werden. Mittelfristig könnte der Rentenhaushalt um 24 Milliarden DM oder 1,3 Beitragspunkte entlastet werden, so die Prognose, wenn das Renteneintrittsalter um ein Jahr erhöht würde. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sei außerdem die Senkung der Ausbildungszeiten dringend erforderlich.
Der Sozialbeirat setzt sich ferner für eine steuerliche Gleichbehandlung von Beiträgen zur privaten bzw. staatlichen Rentenfürsorge auf der einen und von Alterseinkünften auf der anderen Seite ein. Nach Maßgabe des Sozialbeirats hätte das Problem der steuerlichen Ungleichbehandlung von Alterseinkommen schon vor dem dazu gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts angegangen werden müssen. Nach den gegenwärtigen Plänen der Regierung würden freiwillige Beiträge zur Privatvorsorge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei gestellt, während Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Teil aus versteuerten Einkommen gezahlt werden. Diese Diskriminierung im Rentensystem müsse im Iangfristigen Interesse der Bei
tragszahler behoben werden. Abschließend spricht sich der Sozialbeirat in seinem Sondergutachten für den baldigen Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung "nach Möglichkeit aller Alterseinkünfte" aus.