Regierung: Änderungen an Gesetzentwürfen entsprechen "Staatspraxis"
Berlin: (hib/VOM) Dass Gesetzentwürfe im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche Änderungen im Einzelnen erfahren, entspricht der "Staatspraxis". Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5587) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5393). Darin sei keine Schwäche des jeweiligen Gesetzesinitiativberechtigten, sondern die Stärke des auf Gewaltenteilung basierenden demokratischen Systems zu erkennen. Die Frage nach dem Schutz des Vertrauens der Bürger in den Fortbestand des geltenden Rechts sei nicht anhand der frühzeitigen Detailkenntnis des Einzelnen über künftige Ergebnisse des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu beurteilen, sondern auf der Grundlage des in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommenden Willens, das geltende Recht zu verändern.
Die in der Anfrage angesprochenen Änderungen wie die Verlängerung der Veräußerungsfristen und die Streichung der Vorkostenpauschale im Einkommensteuergesetz seien im Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 bereits inhaltlich angelegt gewesen oder im Gesetzesbeschluss unverändert übernommen worden. Durch die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit habe der Bürger bereits im Herbst 1998 absehen können, dass die Regelungen der Paragrafen 2, 2a, 10d und 23 des Einkommensteuergesetzes geändert werden sollten. Die im Paragrafen 2b enthaltene Einschränkung der Verlustverrechnung sei erst im Verlauf der parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Dem sei aber in einer gesonderten Anwendungsregelung Rechnung getragen worden, so die Regierung.