Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Ablehnung eines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung sowie der Entzug einer Aufenthaltsgenehmigung führen dazu, dass Daten eines Ausländers im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5703) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5484). Nicht gespeichert werden dürfe der Grund einer Ablehnung oder des Entzugs einer Aufenthaltsgenehmigung. Nur bei der Speicherung einer Ausweisung, Abschiebung, Einschränkung oder Untersagung der politischen Betätigung oder bei Einreisebedenken müssen öffentliche Stellen nach Regierungsangaben der Registerbehörde die Begründungstexte, die der Speicherung zu Grunde liegen, übersenden. Die Begründungstexte würden lediglich aufbewahrt und nicht statistisch ausgewertet.