Kein Änderungsbedarf bei der Eigensicherung von Polizei und BGS erkennbar
Berlin: (hib/WOL) Ein grundsätzlicher Änderungsbedarf der geltenden Verhaltensrichtlinien und Handlungsanweisungen zur Eigensicherung von Polizei- und BGS-Beamten ist nicht erkennbar. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/5614) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5424). Zur Frage, ob es im Rahmen eines neuen Eigensicherungskonzeptes beabsichtigt sei, polizeiliche Fahrzeugkontrollen verstärkt oder sogar regelmäßig mit gezogener Waffe vorzunehmen, bezieht sich die Regierung auf einen Bericht der Projektgruppe "Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte". Der Bericht wurde im November 2000 von der Innenministerkonferenz zur Kenntnis genommen. Danach soll der interne Leitfaden mit Verhaltensregeln nicht geändert, sondern aktualisiert werden. Dies empfehle sich vor allem für das Erkennen einer Gefährlichkeit bei scheinbar harmlosen Situationen, bei der Nutzung von Schutzwesten, bei präziseren Anweisungen für zu kontrollierende Personen und bei Hinweisen für die Durchsuchung von Kraftfahrzeugen. Im Rahmen der Führungsaufgaben von Vorgesetzten sei das Thema Eigensicherung zudem als regelmäßiges Diskussionsthema vorzusehen.
Zur Beantwortung standen auch Zahlen über tödlich verletzte Polizeibeamte in Ausübung des Dienstes sowie über Verletzte und Getötete bei Kontroll- und Ordnungsaufgaben. Danach sind zwischen 1990 und 1999 insgesamt 28 Polizeibeamte sowie drei Zollbeamte in Ausübung des Dienstes umgekommen, während im gleichen Zeitraum 95 Personen durch Notwehr mit Schusswaffengebrauch von Polizisten getötet wurden. Die Zahl der durch Schusswaffen verletzten Personen durch die Polizei bei Notwehr oder Nothilfe wird mit 343 angegeben. Über Dienstaufsichtsbeschwerden oder Disziplinarverfahren liegen der Bundesregierung kein Zahlenmaterial vor.