Datenschutzrechtliche Vorschriften in mehr als 100 Bundesgesetzen enthalten
Berlin: (hib/WOL) Laut Bundesregierung kann davon ausgegangen werden, dass datenschutzrechtliche Vorschriften in mehr als 100 Bundesgesetzen enthalten sind. Eine "trennscharfe Zuordnung" der Vielzahl von Regelungen lasse sich aber wegen des nicht feststehend definierten Begriffs der "Datenschutzbestimmung" nicht durchgehend vornehmen, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5885) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion zur Umsetzung einer Europäischen Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und beim freien Datenverkehr ( 14/5644). Wie daraus weiter hervorgeht, muss das gesamte Datenschutzrecht auch daraufhin überprüft werden, ob über bereits vorgenommene oder geplante Änderungen noch weitere Anpassungen geboten seien. Dies könne über europarechtliche Anpassungspflichten hinausgehen, wenn vermieden werden solle, dass es auf Dauer zweierlei Datenschutzrecht mit unterschiedlich hohem Schutzniveau gebe.