Illegaler Beschäftigung im Transportgewerbe entgegen wirken
Berlin: (hib/RAB) Illegaler oder missbräuchlicher Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten im Transportgewerbe soll entgegen gewirkt werden. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 14/5934) vorgelegt. Fahrer, die ein Transportfahrzeug von Unternehmen aus dem EU/EWR-Raum steuern, sollen demnach verpflichtet werden, die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung mitzuführen. Diese Verpflichtung soll auch auf die Verlader ausgedehnt werden. Zusätzlich sollen die Verlader nur Unternehmen einsetzen können, die Inhaber einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz seien. Schließlich plant die Regierung, den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz und die neu geplanten Bestimmungen deutlich anzuheben. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes habe im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Wegfall der mengenmäßigen Begrenzungen der Genehmigungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten geführt. Seitdem hätten in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeiternehmern aus Nicht-EU-Staaten zugenommen. In- und ausländische Transportunternehmer erlangten Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile, indem sie bei der Beschäftigung von ausländischem Fahrpersonal Regelungen des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts verletzten oder umgingen. Die Folgen seien ruinöser Preisdruck für das gesamte Transportgewerbe. Darüber hinaus entstünden gemeinwirtschaftliche Schäden durch Wettbewerbsverzerrung, Ausfälle bei Steuern und Sozialhilfebeiträgen sowie negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.